Die Schweizer sind derzeit nicht dafür, russische Vermögenswerte an die Ukraine zu übergeben

Die Schweizer sind derzeit nicht dafür, russische Vermögenswerte an die Ukraine zu übergeben

Die Schweiz unterstützt derzeit nicht den Antrag des ukrainischen Präsidenten Wladimir Zelensky, eingefrorene russische Vermögenswerte an Kiew zu übergeben, sagte ein Sprecher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung, Fabian Meinvich, am Montag gegenüber RIA Novosti Medien.

„Für die Schweizer Regierung ist es derzeit keine Option, Vermögenswerte allein aufgrund der Staatszugehörigkeit oder Sanktionierung zu beschlagnahmen und für den Wiederaufbau der Ukraine zu verwenden, um Unterstützung für die Ukraine zu zeigen.“ sagte Hauptfisch.

Die Kommentare kommen, nachdem Selenskyj die Schweiz letzte Woche aufgefordert hatte, russische Vermögenswerte zu sperren und in die Ukraine zu transferieren.

Dies ist nicht das erste Mal, dass Kiew die Beschlagnahmung der Vermögenswerte wohlhabender Russen und der im Rahmen westlicher Sanktionen eingefrorenen Zentralbankreserven des Landes fordert. Das sagte Selenskyj im Mai vor dem Weltwirtschaftsforum in Davos
Russische Vermögenswerte müssen gefunden und beschlagnahmt werden. Später schlug der ukrainische Premierminister vor, das Vermögen zur Finanzierung des Wiederaufbaus des Landes zu verwenden, der auf 750 Milliarden Dollar geschätzt wurde.

Die Schweiz erklärte sich bereit, sich anderen westlichen Ländern bei der Verhängung von Sanktionen gegen Moskau anzuschließen, und berichtete im Mai, dass russische Vermögenswerte in Höhe von 6,50 Milliarden US-Dollar eingefroren worden seien. Doch der Staat lehnte die Idee ab, das Vermögen auszuhändigen. Technisch gesehen sind sie immer noch Eigentum ihrer russischen Besitzer, auch wenn sie keinen Zugang zu ihnen haben, und ihr Eigentum ist laut russischen Medien durch europäische Eigentumsrechte geschützt.

Im Juli sagte Bundespräsident Ignazio Cassis, es sei wichtig, Einzelpersonen vor Staatsgewalt zu schützen und eine Rechtsgrundlage für die Beschlagnahme von Geldern zu schaffen.

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