Die Schweizer Bank UBS legt Berufung gegen das französische Geldwäscherei-Urteil ein
ZÜRICH (Reuters) – UBS hat beim Obersten Gerichtshof Frankreichs Berufung gegen ein Urteil eines Pariser Gerichts eingelegt, das letzte Woche die Verurteilung der Schweizer Bank wegen Geldwäscherei bestätigte und gleichzeitig die Strafe für die angebliche Unterstützung vermögender Kunden bei der Steuerhinterziehung senkte.
„Damit kann die UBS AG das Urteil des Berufungsgerichts umfassend beurteilen und im Interesse ihrer Anspruchsgruppen die nächsten Schritte festlegen“, teilte die grösste Schweizer Bank am Montag mit.
Ein solcher Einspruch dauert in Frankreich in der Regel Monate. Der Oberste Gerichtshof kann nur über eine rechtliche Formsache entscheiden und nicht über die Begründetheit des Falles. Wird der Fall zugunsten von UBS entschieden, geht der Fall an das Berufungsgericht zurück.
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Das Pariser Berufungsgericht reduzierte die Strafe gegen UBS (UBSG.S) auf 1,8 Milliarden Euro (2,03 Milliarden US-Dollar), weniger als die Hälfte der Gesamtstrafe von 4,5 Milliarden Euro, die der Bank nach dem ersten Verfahren im Jahr 2019 auferlegt wurde. Lesen Sie mehr
Die UBS hatte jedoch gehofft, dass ein Berufungsgericht die Anklagepunkte, insbesondere die Geldwäschevorwürfe, wegen des möglichen Reputationsschadens des weltgrößten Vermögensverwalters aufhebt.
Die Geldstrafen in Europa für Steuer- und andere Delikte waren in der Vergangenheit niedriger als in den Vereinigten Staaten, wobei der Fall der UBS eine Ausnahme darstellt, die von anderen Banken genau beobachtet wird.
Analysten beobachten das Thema auch, um zu sehen, wie viel überschüssiges Kapital UBS an die Aktionäre ausschütten darf.
Ein Berufungsgericht bestätigte das Urteil im Prozess von 2019 und befand UBS für schuldig, Kunden auf Sportveranstaltungen und Partys in Frankreich illegal angelockt und die Einnahmen aus Steuerhinterziehung gewaschen zu haben.
UBS hat im Zusammenhang mit dem Fall bereits 450 Millionen Euro an Rückstellungen gebildet.
Die Anwälte der Bank argumentierten im Berufungsverfahren, dass die Ermittler trotz der Anzeige des Whistleblowers nie eindeutige Beweise für systematische Versuche von UBS-Verkaufsberatern gefunden hätten, französische Kunden zu befragen, auch bei Kundenveranstaltungen wie Cocktailpartys und Jagden.
Die Bank argumentierte auch, dass die ursprüngliche Geldbuße unverhältnismäßig sei.
(1 Dollar = 0,8857 Euro)
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Covering von Michael Shields in der Schweiz; Zusätzliche Berichterstattung von Richard Love in Paris; Redaktion von Mark Potter und Alexander Smith
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