Die Schweiz wird aus Angst vor Greenwashing Namensregeln für nachhaltige Fonds einführen
Aufsichtsbehörden setzen sich weltweit mit den Namensregeln für ESG-Fonds auseinander
Der Schweizer Bundesrat wird neue Regeln für nachhaltige Fonds für Vermögensverwalter einführen, die ihre Produkte als „nachhaltig“, „grün“ oder „ESG“ bezeichnen, um gegen Greenwashing vorzugehen.
Nach neuen Vorschlägen des Schweizer Bundesrates müssen Vermögensverwalter offenlegen, wie der Fonds das Ziel erreichen wird, um den Anlegern ein klareres Bild der nachhaltigen Anlagelandschaft zu vermitteln.
Es kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Finanzaufsichtsbehörden weltweit versuchen, das Problem des Greenwashing anzugehen, insbesondere im Hinblick auf die Fondsbenennung, die als „starkes Marketinginstrument“ für Vermögensverwalter beschrieben wurde.
Im November 2022 kündigte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) neue ESG-bezogene Fondsbenennungsregeln an, um „jeden Missbrauch“ der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) zu bekämpfen.
Vor einem Monat schlug die Financial Conduct Authority (FCA) eine Reihe neuer Maßnahmen vor, darunter Labels für nachhaltige Investitionen und verbraucherorientierte Offenlegungen, um das Vertrauen der Verbraucher zu stärken.
Nun hat der Schweizer Bundesrat als jüngste Aufsichtsbehörde Regeln für Fondsnamen vorgeschlagen.
Als nachhaltig eingestufte Finanzprodukte müssen den Vorschlägen zufolge ein oder mehrere konkrete Nachhaltigkeitsziele erfüllen, etwa Aktien und Unternehmensanleihen, die sich an den Klimazielen des Pariser Klimaabkommens orientieren.
Stattdessen sollten die Fonds zu einem oder mehreren spezifischen Nachhaltigkeitszielen beitragen – die Sie als Impact Investing definieren – wie z. B. Direktinvestitionen in neue Lösungen für erneuerbare Energien.
Die Schweizer Regulierungsbehörde empfahl auch, nachhaltige Ziele „unter Verwendung eines möglichst breiten Bezugsrahmens“ festzulegen, wie beispielsweise die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen.
Es fügte hinzu, dass Informationen „öffentlich, leicht zugänglich, transparent und vergleichbar“ sein sollten, mit „effektiver und angemessener Berichterstattung“ über relevante Indikatoren.
Die Pläne werden jedoch wahrscheinlich erst nach 2023 vorgelegt.
Der Schweizer Bundesrat kündigte an, bis zum 30. September 2023 eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um „konkrete Vorschläge“ zu erarbeiten.
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