Die Schweiz willigt ein, Russland vor ein Sondergericht zu schicken
Die Schweiz unterstützte die Idee, ein Sondergericht zur Verfolgung der russischen Aggression gegen die Ukraine einzurichten.
Quelle: Eine ähnliche Erklärung wurde bei einem Treffen der Gruppe von Ländern abgegeben, die sich für die Einrichtung eines solchen Gerichts in Berlin einsetzen, wie das Außenministerium der Union und die europäische Zeitung „Prawda“ berichteten.
Einzelheiten: In der Erklärung heißt es: „Die Schweiz ist fest davon überzeugt, dass die Aggression gegen die Ukraine nicht ungestraft bleiben darf.“ Es enthält auch Informationen darüber, dass 38 Länder, darunter Frankreich, Deutschland, Norwegen, Guatemala, Japan und Kanada, diese Initiative in den letzten Monaten unterstützt haben.
Das Schweizer Außenministerium erklärte, dass der IStGH zwar befugt sei, in der Ukraine begangene Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verfolgen, ihm jedoch die Zuständigkeit für Aggressionsverbrechen in diesem Konflikt fehle, da weder Russland noch die Ukraine das Römische Statut ratifiziert hätten.
Hintergrund:
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Zuvor hatte Dmytro Kuleba, Außenminister der Ukraine, berichtet, dass die Europäische Union ihre Vision für eine mögliche Form eines Sondergerichts vorgestellt habe, um Russland für das Verbrechen der Aggression zur Rechenschaft zu ziehen.
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Die ukrainischen Behörden gaben zu, dass sie keine Unterstützung für die Form des Gerichts auf der Grundlage der ihnen vorgeschlagenen Resolution der UN-Generalversammlung erhalten würden, stimmten jedoch einer leicht modifizierten Form des sogenannten Hybridgerichts zu.
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Kuleba glaubt, dass das Hybridgericht keine Antwort auf die Frage gibt, wie die russische Führungsspitze verbessert werden kann.
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