Die Schweiz will Migrantinnen und Migranten der dritten Generation den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts erleichtern

Die Schweiz will Migrantinnen und Migranten der dritten Generation den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts erleichtern

Die Eidgenössische Migrationskommission will Zuwanderern der dritten Generation den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts erleichtern, indem sie viele bürokratische Verfahren und Anforderungen abschafft.

Obwohl sich die Stimmberechtigten am 12. Februar 2017 in einer Volksabstimmung für Verfassungsänderungen ausgesprochen haben, um in der Schweiz Geborenen, deren Grosseltern in die Schweiz eingewandert sind, die Einbürgerung zu erleichtern, zeigt eine aktuelle Studie der Eidgenössischen Fremdenverkehrskommission Für Antragsteller, die diese Voraussetzung erfüllen und die Staatsbürgerschaft erwerben, gilt weiterhin ein Niedrigtarif.

In einer Medienmitteilung der letzten Woche hat die Eidgenössische Kommission bekannt gegeben, dass von rund 25’000 seit dem 15. Februar 2018 in dieser Kategorie eingereichten Einbürgerungsgesuchen nur 1’847 bis Ende 2020 das Schweizer Bürgerrecht erhalten haben.

Die Kommission ist der Ansicht, dass es zu viele unnötige Anforderungen gibt, die den Prozess für diese Personen behindern.

Der Wille des Volkes und der Stände muss ausgeführt werden. Diese Menschen waren schon immer ein Teil der Schweiz – die Schweiz braucht sie! sagt EKM-Präsident Walter Limgruber.

Zu den wichtigsten Anforderungen, die UNHCR abschaffen will, gehört das Mindestalter. Die aktuellen Regeln zur Beantragung des Schweizer Bürgerrechts als Zuwanderer der dritten Generation sehen vor, dass das Gesuch vor dem 25. Geburtstag gestellt werden muss.

Da sich viele Menschen erst kurz nach Abschluss der Ausbildung oder bei der Familiengründung einbürgern lassen wollen, ist diese Altersgrenze nicht gerechtfertigt. Die gesetzliche Altersgrenze entspricht nicht der Lebenswirklichkeit der Betroffenen. Es sollte also abgeschafft werdenForderungen des Komitees.

Darin heißt es auch, dass die Anforderung zum Nachweis der Zugehörigkeit zur dritten Ausländergeneration recht komplex ist, da sie unter anderem Folgendes beinhaltet:

  • Nachweis der Aufenthaltsberechtigung der Grosseltern in der Schweiz
  • Nachweis, dass der Vater oder die Mutter seit mindestens fünf Jahren die Pflichtschule besucht,
  • Nachweis, dass einer der Elternteile seit zehn Jahren in der Schweiz lebt und eine Niederlassungsbewilligung besitzt
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Schliesslich will UNHCR Menschen, die Schweizer Staatsbürger werden wollen, als Einwanderer der dritten Generation den Zugang zu Informationen und Beratung zu Verfahren erleichtern.

Aufgrund komplexer Regelungen ist es für die Kommunen oft schwierig, Einbürgerungswillige kompetent zu beraten. Um die Einbürgerung von Menschen der dritten Generation zu erleichtern, müssen die lokalen Behörden ermächtigt werden, sie angemessen zu beratenKommission erklärt.

Daten des Bundesamtes für Statistik zeigen, dass 0,2 % der Schweizer Bevölkerung Ausländerinnen und Ausländer in der dritten oder höheren Generation sind. Die zweite Generation repräsentiert etwa 5 Prozent der Einwanderer der zweiten Generation, von denen 3,6 die Staatsbürgerschaft erworben haben und 2,4 Ausländer sind.

Die Schweizer gehören mit der Lebensqualität in ihrer Heimat weltweit zu den zufriedensten. Gemäss der Einkommens- und Lebensbedingungenerhebung 2020 (SILC) des Bundesamtes für Statistik gaben 40,4 % der Bevölkerung ab 16 Jahren an, mit ihrem jetzigen Leben sehr zufrieden zu sein. Während 2014 39 % der Bevölkerung ab 16 Jahren genauso dachten.

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