(MENAFN-Swissinfo) Helene Bodleger Arteida hat im vergangenen August das Amt der Staatssekretärin für Wirtschaft übernommen. © Keystone/Susan Goldschmid
Die Schweizer Wirtschaftsministerin Helene Bodleger Arteida wies die Kritik zurück, die Schweiz unternehme nicht genug, um russische Vermögenswerte im Rahmen des Sanktionsregimes einzufrieren.
Dieser Inhalt wurde am 26. Mai 2023 veröffentlicht. 26. Mai 2023 AargauerZeitung / jdp
„Für unsere Sanktionsteams ist es eine große Herausforderung, herauszufinden, wer der wirtschaftliche Eigentümer welcher Firma ist“, sagte Arteida, der das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) leitet, in einem externen Interview, das am Freitag in der Aargauer Zeitung veröffentlicht wurde. . Sie fügte hinzu, dass Eheverträge und Scheidungsurkunden eingesehen würden.
Die Schweizerische Bankiervereinigung behauptete, dass sich in der Schweiz russische Vermögenswerte im Wert von 150 Milliarden Franken befänden. Aber Arteida sagte, dass diese Zahl „weder von uns noch von anderen Regierungen bestätigt wurde. Kurz gesagt: Das Seco friert alle Vermögenswerte ein, die es einfrieren muss.“
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Die Schweiz wurde kritisiert, sie unternehme nicht genug, um russische Vermögenswerte einzufrieren und Sanktionen wirksam umzusetzen. Im April schickten die G7-Botschafter in Bern einen Brief, in dem sie die „Schlupflöcher“ kritisierten, die es russischen Vermögenswerten ermöglichen, Sanktionen in der Schweiz zu umgehen. Sie forderten den Staat außerdem auf, sich einer internationalen Task Force anzuschließen, um russische Vermögenswerte einzufrieren und zu beschlagnahmen.
Arteida antwortete darauf, dass die Schweiz kein Mitglied der G7 sei und bereits auf technischer Ebene in die Arbeitsgruppe eingebunden sei, was „wichtig“ sei und „es gut funktioniert“.
„Wenn die Mitgliedschaft in Zukunft im Interesse der Schweiz ist, kann der Bundesrat die Situation neu beurteilen“, sagte Arteda.
Sie fügte hinzu, dass es ein großes Anliegen sei, dass die Schweiz nicht als „Umgehungsplattform“ genutzt werde, und betonte die EU-Vorschriften, die es Anwälten verbieten, Vermögensverwaltungsdienstleistungen für sanktionierte Personen anzubieten.