Die Schweiz und Frankreich unterzeichnen ein dauerhaftes grenzüberschreitendes Telearbeitsabkommen
Die Schweiz und Frankreich haben eine dauerhafte Vereinbarung getroffen, die es grenzüberschreitenden Arbeitnehmern ermöglicht, einen Teil ihrer Arbeitszeit von zu Hause aus zu erledigen, was mehr als 200.000 Menschen betrifft.
Dieser Inhalt wurde am 23. Dez. 2022 – 00:08 veröffentlicht
Keystone-SDA / RTS / AFP / sb
Die Covid-19-Pandemie hat Unternehmen und Mitarbeiter plötzlich dazu veranlasst, mit der Arbeit von zu Hause aus zu beginnen oder diese zu verstärken. Seit Beginn der Pandemie im Jahr 2020 profitieren Grenzgänger aus Frankreich, die einen Teil ihrer Zeit im Homeoffice verbringen, von einer temporären steuerlichen Sonderregelung, bei der sie in der Schweiz Steuern zahlen.
Beamte haben sich nun darauf geeinigt, dass ab dem 1. Januar 2023 die neuen dauerhaften Regeln in Kraft treten. Ein Grenzgänger kann bis zu 40 % seiner jährlichen Tätigkeit aus der Ferne arbeiten, ohne dass sich der Status des Grenzgängers oder die derzeitigen Steuerregelungen ändern. Dies betrifft vor allem Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in den Kantonen Bern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Waadt, Wallis, Neuenburg und Jura tätig sind.
Das Abkommen erstreckt sich auch auf andere Arbeitnehmer, die dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich unterliegen. Es ist weiterhin damit zu rechnen, dass sie im Land ihres Arbeitgebers besteuert werden, wenn die Telearbeit in ihrem Wohnsitzland 40 % ihrer Arbeitszeit nicht überschreitet. Dieser Teil des Deals betrifft Genf, das im Jahr 2021 rund 97.000 Grenzgänger aus Frankreich eingestellt hat, viele davon im Gesundheitssektor.
„Eine Veränderung ist bereit zu bleiben“
schätzen 370.000 Grenzgängerexterner Link Sie arbeiten für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, leben aber in Frankreich (208.600), Italien (89.700), Deutschland (63.900) und Österreich (8.600).
Das Schweizer Staatssekretariat für internationale Finanzen (SFI) und das französische Wirtschafts- und Finanzministerium erklärten in einem gemeinsamen Bericht, dass die Entwicklung der Fernarbeit für Grenzgänger „eine Veränderung darstellt, die von Dauer sein wird“. Aussageexterner Link Donnerstag.
Sie erklärten, diese Verhandlungslösung sei „ein ausgewogenes Ergebnis, das die finanziellen Interessen der beiden Länder und der betroffenen Gemeinden und Kantone widerspiegelt“.
Es wurden auch Versprechungen gemacht, die finanziellen Interessen Genfs zu „wahren“. In einer Erklärung begrüßte die Genfer Regierung die Lösung, die den Bedürfnissen und Forderungen der beteiligten Unternehmen und Grenzbeamten entspreche.
Der Deal muss noch formell von der Schweiz und Frankreich gebilligt werden, aber in der Übergangszeit gilt ein gegenseitiges Abkommen.
Bern und Paris haben am 13. Mai 2020 ein Vorabkommen unterzeichnet, um sicherzustellen, dass Telearbeit aufgrund von Covid-19 das Steuersystem für Grenzgänger nicht verändert. Diese Vereinbarung wurde mehrfach erneuert und bis Ende 2022 verlängert.
Unterdessen wurde ein bestehendes befristetes Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland über Grenzgänger und Telearbeit bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Ein ähnliches Abkommen zwischen der Schweiz und Italien wird jedoch nach seinem Ablauf am 31. Januar nicht verlängert, so der Bund Steuerverwaltung. bekannt gebenexterner Link Donnerstag.
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