Die Schweiz übernimmt die EU-Drohnenvorschriften – Small Unmanned Aerial System News – Drone Business

Die Schweiz übernimmt die EU-Drohnenvorschriften – Small Unmanned Aerial System News – Drone Business

Bern, 25.11.2022 – Die Gemischte Kommission des bilateralen Luftverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union hat am 24. November 2022 die Übernahme der EU-Vorschriften zu Drohnen sowie verschiedene gesellschaftliche Massnahmen durch die Schweiz gutgeheissen. Ab dem 1. Januar 2023 gelten für Fernpiloten neue Regeln. Für die Schweizer Drohnenindustrie wäre ein mit Europa harmonisierter Rechtsrahmen von Vorteil. Der Bundesrat hat der Wiedereinführung dieser Bestimmungen zugestimmt.

Im Rahmen des bilateralen Luftverkehrsabkommens harmonisieren die Schweiz und die Europäische Union ihre Vorschriften für den internationalen Luftverkehr durch eine gemeinsame Kommission. Die Länderkommission hat entschieden, dass das in der Europäischen Union bereits geltende Regelwerk für Nicht-Passagierflugzeuge (UAVs, Modellflugzeuge und andere Geräte) per 1. Januar 2023 in der Schweiz in Kraft tritt.

Europäische Vorschriften legen Sicherheitsstandards für die Herstellung, Zertifizierung und den Betrieb von Drohnen fest. Von nun an wird die Nutzung von Drohnen nach dem Risikograd des Einsatzes in drei Kategorien eingeteilt: „Offen“, „Identifiziert“ und „Genehmigt“. Jeder Fernpilot, der eine Drohne der „offenen“ Kategorie betreiben möchte, muss sich nach einer Ausbildung und einer Prüfung zertifizieren lassen. Die verabschiedeten Rechtsvorschriften sehen die gegenseitige Anerkennung von Diplomen in der Europäischen Union und der Schweiz vor.

Verbesserter Schutz

Darüber hinaus gelten neue Flughöhenbegrenzungen, Gewichtsbeschränkungen und geografische Beschränkungen. Um den Bedenken der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen, wurden Umweltschutz-, Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen eingeführt.

Die Schweiz wird auch die europäischen Vorschriften zum U-Raum anwenden. Somit können in einem definierten Luftraum eine Reihe digitaler und automatisierter Funktionen und Operationen durchgeführt werden. U-space zielt darauf ab, die wachsende Bewegung ziviler Drohnen zu integrieren, indem es eine harmonische Koexistenz mit konventionellen Flugzeugen sicherstellt. Piloten profitieren so von einem besseren Überblick über die Verkehrslage.

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Der Gemeinsame Ausschuss genehmigte mehrere Änderungen der bestehenden Satzung. Die Zeitfensterregeln des Flughafens haben sich geändert. Dies dient dazu, im Zusammenhang mit COVID Ansprüche von Fluggesellschaften in Zeitfenstern im nächsten Flugplanzeitraum zu klären. Darüber hinaus wurden die Anforderungen an die Brennstoffberechnung angepasst, um die Integration neuer Energiequellen zu ermöglichen. Schließlich ermächtigt die Verwaltungsvereinfachung mehrere Luftfahrtunternehmen, die derselben Gruppe angehören, gemeinsam eine Lizenz zur Durchführung von Instandhaltungsaufgaben an Luftfahrzeugen (CAMO) zu beantragen.

OFAC-Direktor Christian Hegner unterzeichnete den Entscheid der Länderkommission Schweiz. Der Bundesrat hat beschlossen, diese Bestimmungen an seiner Sitzung vom 9. November 2022 wieder aufzunehmen. Die neuen Bestimmungen des Abkommens treten am 1. Januar 2023 in Kraft.

Pressemitteilung

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