Die Schweiz steht der Wiederaufnahme der EU-Gespräche weitgehend positiv gegenüber
Die zweimonatige Vernehmlassungsperiode zur Wiederaufnahme der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union führte zu überwiegend positiver Zustimmung für die Wiederaufnahme der Gespräche durch die Schweizer Regierung.
Es bedarf Verbesserungen beim Lohnschutz, bei Stromverträgen, beim Schienenverkehr und bei den Sozialsystemen. Als Hauptgegner der Verhandlungen hat sich die Schweizerische Volkspartei positioniert.
Unterstützung für die Verhandlungen kommt von der Konferenz der Kantonsregierungen, den Aussenpolitischen Kommissionen der Abgeordnetenkammer und des Senats, der Wirtschaftskommission der Abgeordnetenkammer, Wirtschaftsverbänden, den Sozialpartnern, dem Städtebund Schweiz und den meisten politischen Parteien .
Es ist geplant, ein umfassendes Verhandlungspaket zu erreichen, das Vereinbarungen in mehreren Bereichen umfasst. Während einige schnelle Verhandlungen befürworten, fordern andere Verbesserungen.
Verschiedene Interessengruppen sind sich einig, dass im Bereich des Lohnschutzes der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ gelten sollte. Insbesondere für Gewerkschaften, aber auch für den Schweizerischen Arbeitgeberverband und parlamentarische Kommissionen bedarf es zusätzlicher Garantien im Bereich der Ausgabenregulierung.
Die Ausgaben der eingestellten Arbeitskräfte müssen den Schweizer Standards entsprechen, andernfalls besteht die Gefahr von Lohndumping. Auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert, die Vormeldefrist für ausländische Gewerbetreibende nicht zu verkürzen.
Schutz der Sozialleistungen
Zum Verhandlungspaket gehört auch ein Stromabkommen mit der Europäischen Union, das die Netzstabilität und Versorgungssicherheit gewährleisten soll. Im Rahmen des Konsultationsprozesses äußerten verschiedene Parteien Bedenken hinsichtlich der Möglichkeit einer Liberalisierung des gesamten Strommarktes.
So haben Sozialpartner und parlamentarische Ausschüsse gefordert, dass Haushalte und KMU auch im Falle einer Marktliberalisierung weiterhin mit der Grundversorgung versorgt bleiben. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen wies hingegen darauf hin, dass regulatorische Eingriffe mit Zurückhaltung erfolgen müssen.
Bei der Personenfreizügigkeit darf dies nicht zu einem Missbrauch des Schweizer Sozialsystems führen. Die parlamentarischen Ausschüsse forderten, den illegalen oder unerwünschten Bezug von Sozialleistungen zu verhindern.
Auch im Schienenbereich gibt es Kritik am Landverkehrsabkommen. Im Schienenverkehr müssen der synchronisierte Fahrplan und die Tarifintegration gewahrt bleiben. Auch der Gewerkschaftsbund befürchtet einen Abbau öffentlicher Dienstleistungen.
Horizontsuche
Wirtschaftsverbände betonen die Bedeutung eines ungehinderten Zugangs zum EU-Binnenmarkt. Dies erfordert eine gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, damit Schweizer Produkte ungehindert in die EU exportiert werden können. Angesichts des Fachkräftemangels in einigen Branchen betonen die Verbände die Notwendigkeit, die Personenfreizügigkeit zu wahren.
Andererseits bezeichnet die Volkspartei die Verhandlungen als „Unterwerfungsvertrag“. Im Rahmen des künftigen Abkommens muss die Schweiz „automatisch“ das Recht der Europäischen Union übernehmen und ausländische Richter am Europäischen Gerichtshof aufnehmen. Der Parteivorstand sieht das Wohl der Schweiz gefährdet.
Der Bundesrat wird das endgültige Verhandlungsmandat voraussichtlich im März genehmigen. Auf EU-Seite müssen die Mitgliedstaaten dem Mandat noch zustimmen.
Sobald die Verhandlungen beginnen, werden Gespräche über eine Beteiligung der Schweiz am EU-Forschungsprogramm Horizon aufgenommen.
Die Verhandlungen mit dem Bundesrat werden von der Europäischen Kommission geführt. Sie hat bereits angekündigt, noch vor Ende der Legislaturperiode zu einem Ergebnis kommen zu wollen. Die Legislaturperiode dauert bis Herbst 2024.
Aus dem Deutschen übersetzt von DeepL/mga
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