Die Schweiz soll es Grenzgängern ermöglichen, ihre Arbeitsbewilligungsgesuche online einzureichen

Die Schweiz soll es Grenzgängern ermöglichen, ihre Arbeitsbewilligungsgesuche online einzureichen

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) arbeitet daran, das Internetbüro zu stärken, das die Behörden den Unternehmen EasyGov.swiss zur Verfügung stellen, teilte die Schweizer Regierung in einer Erklärung mit.

Dieselbe Quelle bestätigte, dass am 24. Mai ein erweiterter Satz von Diensten aktiviert wurde, berichtet SchengenVisaInfo.com.

Mit den neuen Änderungen ist es nun möglich, grenzüberschreitende Reisebewilligungen für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) sowie der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) mit den Pilotkantonen Thurgau und Zürich abzuwickeln.

Darüber hinaus wird die FSBF berechtigt sein, Transaktionen wie Jahresberichte über das Online-EasyGov-System einzureichen.

„Arbeitgeber, die beabsichtigen, ausländische Arbeitskräfte in der Schweiz einzustellen oder einzusetzen, sind verpflichtet, die Behörden zu benachrichtigen oder eine Arbeitsbewilligung einzuholen. EasyGov unterstützt Unternehmen bei der Erstellung dieser Gesuche oder Meldungen und übermittelt die Unterlagen an die zuständige Behörde.“ Lesen Sie die Aussage.

Neuerdings können auch Gesuche für eine Grenzübertrittsbewilligung (Ausweis G) für EU- und EFTA-Bürgerinnen und -Bürger online eingereicht werden, zunächst in den Pilotkantonen Thurgau und Zürich.

In den nächsten Jahren sollen sukzessive weitere Kategorien von Arbeitserlaubnissen elektronisch bearbeitet werden. Seit August 2021 läuft in 25 Kantonen das Meldeverfahren für die Anstellung von vorläufig Aufgenommenen und anspruchsberechtigten Flüchtlingen.

„Es wird erwartet, dass Ende dieses Jahres oder innerhalb von 2023 für weitere Pilotkantone, nämlich Aargau, Basel-Stadt und St. Gallen, Bewilligungen für grenzüberschreitende Reisen folgen werden. Es folgen Bewilligungen für Arbeitnehmer aus Drittstaaten und entsandte Arbeitskräfte (EU/EFTA-Dienstleister und Drittstaaten) Lesen Sie die Aussage.

Die Behörden in der Schweiz versuchen, den Registrierungs- und Bewilligungsprozess in allen 26 Kantonen zu erleichtern.

Gemäss der Mitteilung der Schweizer Regierung wird die Eidgenössische Aufsichtsbehörde für Unternehmen (FSBF) im Rahmen des Projekts «eESA» zeitgleich mit der aktuellen Version von EasyGov neue digitale Funktionalitäten einführen.

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„Dies wird zu neuen Änderungen in den internen Abläufen der FSBF führen und sich auch auf die Art und Weise auswirken, wie Institute und Prüfungsgesellschaften mit der FSBF kommunizieren“, Lesen Sie die Aussage.

Bis zu diesem Zeitpunkt konnten Organisationen hauptsächlich per Post oder E-Mail mit der FSBF kommunizieren.

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