Die Schweiz plant, die Anforderung von Schweizer COVID-Zertifikaten für Touristen fallen zu lassen
Die Schweizer Behörden haben angekündigt, möglicherweise keine für Touristen ausgestellten Schweizer COVID-19-Zertifikate mehr zu verlangen.
Dies bedeutet, dass Reisende, die in das Land einreisen, ihren Pass nicht mehr umwandeln müssen.
„Die ‚Schweizer‘ COVID-Bescheinigungen, die zum Beispiel für Touristen oder nach Antikörper- oder Antigen-Schnelltests ausgestellt werden, wären nicht mehr erforderlich. Von der EU anerkannte Zertifikate werden jedoch weiterhin ausgestellt. Diese sind für internationale Reisen weiterhin erforderlich, solange in anderen Ländern noch Einreisebeschränkungen bestehen“, lautet die Aussage der Schweizer Behörden.
Dies ist jedoch nur ein Vorschlag und muss zur Diskussion gestellt werden, berichtet SchengenVisaInfo.com.
Gleichzeitig haben die Schweizer Behörden bekannt gegeben, dass das Land beschlossen hat, bestimmte Beschränkungen aufzuheben, da das Land keine erhöhten COVID-19-Infektionsraten mehr erlebt.
Gemäss Bundesrat wird ab heute, 3. Februar, die Homeoffice-Verpflichtung aufgehoben und gilt nur noch als Empfehlung.
Auch wenn eine solche Anforderung nicht mehr gelten wird, müssen Schweizer Arbeitgeber weiterhin Schutzmaßnahmen einhalten, einschließlich der Pflicht, während der Arbeitszeit Masken zu tragen.
„Arbeitgeber müssen weiterhin Maßnahmen ergreifen, um ihre Mitarbeiter vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz zu schützen. Die Arbeit von zu Hause aus bleibt eine wirksame Maßnahme. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz bleibt bestehen.“ erklärt der Bundesrat.
Eine weitere Regel wurde ebenfalls vollständig aufgehoben. Schweizerinnen und Schweizer, die Kontakt zu infizierten Personen hatten, müssen sich nicht mehr selbst isolieren. Gemäss den Schweizer Behörden wurde eine solche Entscheidung getroffen, da der Nutzen der Kontaktquarantäne abgenommen hat.
Abgesehen von den oben erwähnten Änderungen prüfen die Schweizer Behörden zwei Optionen, um die verbleibenden Coronavirus-Regeln weiter zu lockern.
Die erste Option ist die Aufhebung aller Maßnahmen in einem Schritt am 17. Februar. Sollte diese Option genehmigt werden, würde dies bedeuten, dass alle Schutzmaßnahmen aufgehoben würden, einschließlich der Bescheinigungspflicht für öffentliche Innen- und Außenbereiche und der Maskenpflicht , unter anderen.
Die Behörden sind jedoch der Ansicht, dass das Land mit epidemiologischen Risiken konfrontiert sein könnte, wenn sie die Maßnahmen alle auf einmal aufheben. Aus diesem Grund haben sie eine zweite Option vorgeschlagen. Die zweite Möglichkeit besteht darin, die Maßnahmen in zwei Schritten aufzuheben.
Um eine Verschlechterung der COVID-19-Situation zu vermeiden, haben die Schweizer Behörden einen zweistufigen Ansatz vorgeschlagen. Der erste Schritt würde die Aufhebung der Zertifikatsanforderungen für Restaurants und andere Veranstaltungsorte, die Aufhebung der Beschränkungen für private Versammlungen und die Aufhebung der Anforderungen für große Veranstaltungen im Freien am 17. Februar umfassen.
Bei diesem zweistufigen Ansatz würden die verbleibenden Maßnahmen dann in einer weiteren Phase aufgehoben.
Für die Aufhebung dieser verbleibenden Restriktionen muss der Bundesrat nun einen Antrag stellen und Vernehmlassungen abhalten.
Zuvor beendete die Schweiz die Testpflicht vor der Einreise für alle Reisenden, die geimpft oder von dem Virus genesen sind. Außerdem verkürzte dies die Gültigkeit von Impfausweisen.
>> Die Schweiz schafft die Testpflicht vor der Abreise ab und verkürzt die Gültigkeit von Impfausweisen
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