Die Schweiz legt die Quote für qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten für 2023 auf 8500 fest

Die Schweiz legt die Quote für qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten für 2023 auf 8500 fest

Die Schweizer Behörden gaben bekannt, dass das Land ähnlich wie in diesem Jahr beschlossen hat, die Quote qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittstaaten für 2023 auf 8.500 zu begrenzen.

Der Entscheid über die Zahl der berechtigten Arbeitnehmer aus Drittstaaten, die 2023 zu Arbeitszwecken in die Schweiz kommen dürfen, wurde laut Bundesrat an einer Sitzung vom 23 , Aufenthalts- und Arbeitsgesetz erlassen wurde, SchengenVisaInfo.com Berichte.

«Der Bundesrat hat beschlossen, ein Kontingent in der gleichen Maximalzahl wie 2022 zu erlassen, damit Schweizer Unternehmen auch im nächsten Jahr die benötigten Fachkräfte aus Nicht-EU/EFTA-Staaten rekrutieren können» Lesen Sie die Stellungnahme des Bundesrates.

Der Bundesrat machte deutlich, dass er sich zu einem solchen Entscheid entschlossen habe, um durch die Aufnahme von Arbeitskräften aus Drittstaaten, einschliesslich jenen aus dem Vereinigten Königreich, zur Stärkung und Stabilisierung der verschiedenen Wirtschaftsbereiche beizutragen.

Von der Gesamtzahl der Drittstaatsangehörigen, die zu Arbeitszwecken in die Schweiz aufgenommen werden, können laut Bundesrat 4500 Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltsbewilligung B und weitere 4000 mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung L angeworben werden . Aufenthaltsgenehmigung.

Der Bundesrat stellte weiter fest, dass die maximale Anzahl von EU/EFTA-Dienstleistern, die sich länger als 90 Tage und bis zu 120 Tagen in der Schweiz aufhalten dürfen, ebenfalls unverändert bleibt.

Gemäss Bundesrat stehen im nächsten Jahr insgesamt 3000 Wohneinheiten für Kurzaufenthalter in der Schweiz und weitere 500 Einheiten für Einwohner zur Verfügung. Gleichzeitig wurde betont, dass diese Kontingente, ähnlich wie in den Vorjahren, vierteljährlich an die Kantone vergeben werden.

Darüber hinaus wurde bekannt, dass ab dem 1. Januar 2021 für britische Staatsangehörige separate Kontingente gelten, da das Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich keine Anwendung mehr findet.

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bisher, SchengenVisaInfo.com berichtet, dass britische Staatsangehörige weiterhin bis zu drei Monate jährlich in der Schweiz arbeiten dürfen, ohne eine Bewilligung einholen zu müssen.. Die Nachricht wurde von der britischen Regierung bekannt gegeben, die sagte, das Land und die Schweiz hätten vereinbart, das Abkommen über die Mobilität der Dienste um weitere drei Jahre zu verlängern.

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