Die Schweiz hebt die Quarantänebestimmungen für geimpfte Ankömmlinge und diejenigen, die sich von COVID-19 erholt haben
Der Bundesrat hat der Regierung vorgeschlagen, im Rahmen der vierten Runde der Aufhebung der Coronavirus-Beschränkungen für die nächsten sechs Monate keine Einreisequarantäne für gegen COVID-19 geimpfte Personen mehr anzuwenden.
Gemäss einer Medienmitteilung des Bundesrates sind auch Personen, die sich vom Virus erholt haben, von einer sechsmonatigen Reisequarantäne ausgenommen, berichtet SchengenVisaInfo.com.
Wie viele EU-Länder erkennt auch die Schweiz nur die Impfstoffe Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson COVID-19 an, die von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen sind.
Auf der anderen Seite gilt die No-Restriktions-Regel nicht für Reisende aus Ländern, die erhebliche Bedenken hinsichtlich neuer Virusvarianten haben, selbst wenn sie gegen COVID-19 streiken.
Nachdem im Mai mehr Beschränkungen aufgehoben wurden als ursprünglich geplant, plant die Schweiz nun, vor den Sommerferien eine weitere Runde wieder zu eröffnen. Mit Unterstützung der Kantone wird voraussichtlich am 11. Juni das nächste Massnahmenpaket zur Lockerung der Restriktionen vorgestellt, das am 23. oder 30. Juni beschlossen wird. Die spezifischen neuen Regeln treten ab dem 1. Juli in Kraft.
Der erste Schritt zur Aufhebung der Beschränkungen besteht darin, dass ab dem 1. Juni Probeveranstaltungen stattfinden können. An Indoor-Events dürfen maximal 600 Personen teilnehmen, während Outdoor-Events bis zu 1.000 Personen beherbergen dürfen. Jeder Schweizer Kanton kann statt drei fünf Schnupperveranstaltungen organisieren und die Anforderungen an die Gesichtsbedeckung für Aufenthalte im Freien werden erhöht.
Wenn der erste Schritt erfolgreich ist, wird die Schweiz mit dem zweiten Schritt fortfahren, so dass ab dem 1. Juli Indoor-Grossveranstaltungen durchgeführt werden können. Die maximale Personenkapazität beträgt 3.000 Personen, während sozialverträglich organisierte Outdoor-Veranstaltungen 5.000 Personen ermöglichen. Andere Outdoor-Events wie Outdoor-Festivals dürfen 3.000 Menschen beherbergen, die eine Maske tragen müssen.
Ein dritter Schritt ist geplant, um ab 20. August Großveranstaltungen mit bis zu 10.000 Teilnehmern zu ermöglichen. Es wird keine Kapazitäts-, Zuschauer- oder andere Einschränkungen geben, und dies wird erwartet, wenn alle Menschen, die sich impfen lassen möchten, beide Impfungen erhalten haben.
Vergangene Woche gab der Bundesrat bekannt, dass die Quarantänepflicht für geimpfte Reisende, die sich von COVID-19 erholt haben, abgeschafft werden soll.
Die neuesten Daten von Worldometers zeigen, dass es in der Schweiz 39.252 aktive Fälle von COVID-19 gibt; 10.789 Tote und 641.078 Menschen haben sich von dem Virus erholt.
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