Die Schweiz hebt die COVID-19-Einreisebeschränkungen für alle Reisenden am 2. Mai auf

Die Schweiz hebt die COVID-19-Einreisebeschränkungen für alle Reisenden am 2. Mai auf

Reisende aus allen Ländern können bald in die Schweiz einreisen, ohne eine der COVID-19-Regeln befolgen zu müssen, da letztere alle ihre Maßnahmen am 2. Mai aufhebt.

Gemäss der neusten Aktualisierung des Schweizer Staatssekretariats für Migration wird ab dem 2. Mai allen Reisenden, unabhängig von ihrem Herkunftsland, die uneingeschränkte Einreise in die Schweiz gestattet, berichtet SchengenVisaInfo.com.

„Die derzeit geltenden Einreisebeschränkungen werden ab dem 2. Mai aufgehoben. Ab diesem Datum gelten die üblichen Regeln für die Einreise in die Schweiz.“ Das geht aus einer Mitteilung des Staatssekretariats für Migration hervor.

Aktuell benötigen alle Reisenden einen gültigen Impf- oder Genesungsausweis, um uneingeschränkt in die Schweiz einreisen zu dürfen.

Sobald die neuen Einreisebestimmungen in Kraft treten, müssen Reisende jedoch keine gültige Impf- oder Genesungsbescheinigung mehr besitzen.

Die Schweizer Behörden haben klargestellt, dass Reisende ab dem 2. Mai nur dann andere Regeln einhalten müssen, wie z. B. den Besitz eines gültigen Reisepasses oder Visums, wenn diese Anforderung auf sie zutrifft.

Es wird vermutet, dass die Schweizer Behörden nach Berücksichtigung von Infektions- und Impfraten zu einer solchen Entscheidung entschieden haben.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zeigt, dass die Schweiz in den letzten sieben Tagen etwas mehr als 14.500 neue Fälle von COVID-19 gemeldet hat.

In Bezug auf die Impfraten gibt das Schweizer Bundesamt für Gesundheit bekannt, dass die Schweiz bis zum 19. April 15.664.046 Impfdosen durchgeführt hat. Darüber hinaus zeigt dasselbe, dass 69,13 Prozent der Gesamtbevölkerung die Grundimmunisierung abgeschlossen haben und weitere 42,84 Prozent eine zusätzliche Impfdosis erhalten haben.

Die Schweiz hat bereits alle innerstaatlichen Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus aufgehoben. Die Regierung beschloss, die verbleibende Beschränkung am 1. April aufzuheben. Seitdem müssen Reisende sowie Bürger der Schweiz beim Besuch verschiedener öffentlicher Orte, Veranstaltungen und öffentlicher Verkehrsmittel keine Gesichtsmasken tragen.

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Darüber hinaus hat das Land die Anforderung für Einreisende erhöht, eine Impf-, Genesungs- oder Testbescheinigung vorzulegen.

Ähnlich wie die Schweiz wird auch Griechenland alle Beschränkungen am 2. Mai aufheben. Griechenlands Gesundheitsminister Thanos Plfris sagte Anfang dieses Monats, dass sein Land ab dem 2. Mai keine Einreisebestimmungen für ankommende Reisende anwenden werde.

Der Minister erklärte, dass alle Reisenden, unabhängig von ihrem Herkunftsland, von der Genesung befreit sind, wenn sie bei der Ankunft in Griechenland eine gültige COVID-Karte – Impfung, Genesungsbescheinigung oder Test – vorlegen.

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