Die Schweiz gewährt der UBS eine Verlustgarantie in Höhe von 10 Milliarden US-Dollar für die Übernahme der Credit Suisse
Die Schweizer Regierung hat mit UBS eine Vereinbarung getroffen, um Verluste in Höhe von bis zu 9 Milliarden Schweizer Franken (10 Milliarden US-Dollar) abzudecken, die dem globalen Kreditgeber durch die Liquidation der Vermögenswerte des Konkurrenten Credit Suisse entstehen könnten.
Die Regierung hatte Anfang März die Notübernahme der Credit Suisse durch die UBS für 3 Milliarden Franken vermittelt, um eine Schweizer Banken- und Wirtschaftskrise zu verhindern. Damals bestätigte die Bundesregierung, dass sie bereit sei, einen Teil der Verluste zu tragen, die aus dem Verkauf der Vermögenswerte des notleidenden Kreditgebers entstehen.
Am Freitag einigte sich die Regierung mit der UBS auf die Deckung von Verlusten von mehr als 5 Milliarden Franken und bis zu 9 Milliarden Franken. Es wird angenommen, dass dieser Schritt die letzte große Hürde für die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS darstellt.
Die Garantie umfasst nur Kredite, Derivate, Altanlagen und strukturierte Produktportfolios aus der Nicht-Kerneinheit der Credit Suisse. Allerdings macht das Portfolio im Wert von rund 44 Milliarden Franken nur etwa 3 % der gesamten Vermögenswerte der beiden Bankengiganten aus.
Die Schweizer Regierung gab in einer Erklärung bekannt, dass die Transaktion wirksam wird, sobald die Übernahme der Credit Suisse durch UBS abgeschlossen ist. Die Übernahme soll am kommenden Montag abgeschlossen sein und die UBS zu einer Finanzmacht machen, die doppelt so viel wert ist wie die Schweizer Wirtschaft.
Der Verlustschutzvertrag ist jedoch an mehrere Bedingungen geknüpft, darunter die Schaffung einer entsprechenden Organisationsstruktur durch UBS in Form einer eigenen Organisationseinheit und die Beibehaltung des Hauptsitzes in der Schweiz. Darüber hinaus muss UBS für die Inanspruchnahme des Garantiefonds mehrere Gebühren zahlen, darunter die Gründungsgebühr von 40 Millionen Franken.
Die Schweizer Regierung wies darauf hin, dass „die Priorität für den Bund und die UBS darin besteht, potenzielle Verluste und Risiken zu minimieren, um eine Inanspruchnahme der Bundesgarantie möglichst zu vermeiden.“
Unterdessen hat der Schweizer Bundesrat kürzlich den Endtermin für seine Vernehmlassung zu geplanten öffentlichen Liquiditätshilfen für systemrelevante Banken angehoben. Die Entscheidung wurde vor dem Hintergrund des Fiasko der Credit Suisse getroffen.
Credit Suisse, ein ohnehin schon angeschlagener Schweizer Bankenriese, brach im März zusammen, nachdem seine Aktien im Zuge der jüngsten Bankenkrise in den USA auf ein Allzeittief gefallen waren. Allerdings boten die Schweizer Behörden dem Kreditgeber in einem überstürzten Deal ein Rettungspaket an, das am Gesetzgeber vorbeiging und den Schweizer Gesetzgeber verärgerte.
Die Schweizer Regierung hat mit UBS eine Vereinbarung getroffen, um Verluste in Höhe von bis zu 9 Milliarden Schweizer Franken (10 Milliarden US-Dollar) abzudecken, die dem globalen Kreditgeber durch die Liquidation der Vermögenswerte des Konkurrenten Credit Suisse entstehen könnten.
Die Regierung hatte Anfang März die Notübernahme der Credit Suisse durch die UBS für 3 Milliarden Franken vermittelt, um eine Schweizer Banken- und Wirtschaftskrise zu verhindern. Damals bestätigte die Bundesregierung, dass sie bereit sei, einen Teil der Verluste zu tragen, die aus dem Verkauf der Vermögenswerte des notleidenden Kreditgebers entstehen.
Am Freitag einigte sich die Regierung mit der UBS auf die Deckung von Verlusten von mehr als 5 Milliarden Franken und bis zu 9 Milliarden Franken. Es wird angenommen, dass dieser Schritt die letzte große Hürde für die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS darstellt.
Die Garantie umfasst nur Kredite, Derivate, Altanlagen und strukturierte Produktportfolios aus der Nicht-Kerneinheit der Credit Suisse. Allerdings macht das Portfolio im Wert von rund 44 Milliarden Franken nur etwa 3 % der gesamten Vermögenswerte der beiden Bankengiganten aus.
Die Schweizer Regierung gab in einer Erklärung bekannt, dass die Transaktion wirksam wird, sobald die Übernahme der Credit Suisse durch UBS abgeschlossen ist. Die Übernahme soll am kommenden Montag abgeschlossen sein und die UBS zu einer Finanzmacht machen, die doppelt so viel wert ist wie die Schweizer Wirtschaft.
Der Verlustschutzvertrag ist jedoch an mehrere Bedingungen geknüpft, darunter die Schaffung einer entsprechenden Organisationsstruktur durch UBS in Form einer eigenen Organisationseinheit und die Beibehaltung des Hauptsitzes in der Schweiz. Darüber hinaus muss UBS für die Inanspruchnahme des Garantiefonds mehrere Gebühren zahlen, darunter die Gründungsgebühr von 40 Millionen Franken.
Die Schweizer Regierung wies darauf hin, dass „die Priorität für den Bund und die UBS darin besteht, potenzielle Verluste und Risiken zu minimieren, um eine Inanspruchnahme der Bundesgarantie möglichst zu vermeiden.“
Unterdessen hat der Schweizer Bundesrat kürzlich den Endtermin für seine Vernehmlassung zu geplanten öffentlichen Liquiditätshilfen für systemrelevante Banken angehoben. Die Entscheidung wurde vor dem Hintergrund des Fiasko der Credit Suisse getroffen.
Credit Suisse, ein ohnehin schon angeschlagener Schweizer Bankenriese, brach im März zusammen, nachdem seine Aktien im Zuge der jüngsten Bankenkrise in den USA auf ein Allzeittief gefallen waren. Allerdings boten die Schweizer Behörden dem Kreditgeber in einem überstürzten Deal ein Rettungspaket an, das am Gesetzgeber vorbeiging und den Schweizer Gesetzgeber verärgerte.
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