Die Schweiz fordert Grenzgänger mit Haustieren dringend auf, sich an die Regeln zu halten

Die Schweiz fordert Grenzgänger mit Haustieren dringend auf, sich an die Regeln zu halten

Der Schweizer Bundesrat hat bekannt gegeben, dass in letzter Zeit vermehrt Probleme im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Reisen mit Haustieren aufgetreten sind.

In einer Erklärung vom 10. März sagte der Schweizer Bundesrat auch, dass das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) auf seiner Website Informationen zu Grenzübertrittsverfahren mit Tieren bereitstellen und vor illegalen Tierimporten warnen würde, berichtet SchengenVisaInfo.com .

Um Haustiere zu schützen und ihre Besitzer zu informieren, bietet das BLV auf seiner Website Hilfestellung bei Reisen mit Haustieren und der Einfuhr von Tieren, Pflanzen und Lebensmitteln. Das BLV warnt zudem davor, automatisch Tiere im Ausland zu kaufen. Sie stammen oft aus rauen Zuchtumgebungen oder dem illegalen Hundehandel. Jede Reise mit oder der Kauf eines Haustieres sollte gut geplant, gepflegt und sorgfältig geprüft werden.“ Lesen Sie die Aussage.

Gemäss BLV dürfen Tiere mit ungültigen und gefälschten Reisedokumenten nicht in die Schweiz einreisen. Gleichzeitig kann dieser illegale Import zu Geldstrafen oder Strafverfolgung führen.

Während der Pandemie stieg die Nachfrage nach Heimtieren und gleichzeitig auch die Zahl der Tierimporte.

In den letzten zwei Jahren sind die Hundeimporte um ein Viertel von etwa 28.000 im Jahr 2019 auf fast 35.000 im Jahr 2021 gestiegen.

Inzwischen haben sich die Einfuhrgenehmigungen für Hunde aus Ländern mit hohem Tollwutrisiko im vergangenen Jahr von etwa 1.000 auf 2.000 verdoppelt.

„Die Tierschutzfälle an der Grenze haben sich fast vervierfacht, von 654 im Jahr 2020 auf 2560 im Jahr 2021, wie das Bundesamt für Zoll und Grenzschutz (BABS) heute mitteilte.“ Die diesbezügliche Erklärung.

Zudem verzeichnete das Kompetenzzentrum Heimtiere BAZL eine Rekordzahl von Tieren, die beim Grenzübertritt nicht ordnungsgemäß deklariert und nachträglich verzollt wurden.

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Unterdessen stieg die nachträgliche Zollabfertigung von Tieren im Jahr 2021 von nur 280 im Jahr 2019 auf 4.903, was einer 17-fachen Steigerung in drei Jahren entspricht.

In mehr als zwei Drittel der Folgemeldungen wurden auch Strafverfahren eingeleitet, und die Gesamtbussen haben sich von 30 000 Schweizer Franken im Jahr 2019 auf 200 000 Schweizer Franken im Vergleich zum Vorjahr mehr als versechsfacht.

Zudem musste der Veterinärgrenzdienst BLV im Jahr 2021 bei über 300 Tieren an den Flughäfen Zürich und Genf tätig werden.

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