Die Schweiz erwägt auf Druck der UN eine Änderung des Bankgeheimnisses | ein Beruf
Schweizer Politiker werden diese Woche über die Zukunft des umstrittenen Bankgeheimnisses des Landes debattieren, da es von Vertretern der Vereinten Nationen unter Druck gesetzt wird, Regeln abzuschaffen, nach denen Whistleblower und Journalisten, die über potenzielles Fehlverhalten schreiben, strafrechtlich verfolgt werden können.
Ein Ausschuss im Schweizer Parlament könnte bis Freitag Vorschläge zur Änderung des Bankgeheimnisgesetzes – bekannt als Artikel 47 – vorlegen, das die Offenlegung von Informationen über Bankkunden unter Strafe stellt, selbst wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.
Dies geschieht inmitten des wachsenden internationalen Drucks, das Gesetz aufzuheben, unter anderem von der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für Meinungs- und Meinungsfreiheit, Irene Khan, die sagte, Artikel 47 verstoße gegen internationales Recht und Menschenrechte. „Das ist normalerweise ein Problem in autoritären Ländern“, sagte sie.
Khan, die in dieser Angelegenheit an die Schweizer Regierung geschrieben hat, plant, ihre Besorgnis über Artikel 47 nächsten Monat an den UN-Menschenrechtsrat weiterzuleiten.
Seine Intervention folgt einer Untersuchung eines Konsortiums internationaler Medien, darunter der Guardian, über die zweitgrößte Bank der Schweiz, die Credit Suisse. Das Leck, das Daten von 30.000 Kunden enthielt, enthüllte, dass die Bank seit Jahrzehnten Konten von Personen führt, die an Folter, Drogenhandel, Geldwäsche, Korruption und anderen schweren Verbrechen beteiligt sind.
Aufgrund des extremen Bankgeheimnisses in der Schweiz riskieren Journalisten, die an der als Swiss Secrets Project bekannten Untersuchung teilgenommen haben, möglicherweise Geld- oder sogar Gefängnisstrafen. Infolgedessen konnten die Schweizer Medien nicht teilnehmen.
Dies veranlasste Khan, an die Schweizer Regierung zu schreiben und eine Klärung zu verlangen, wie die Gesetze mit dem Engagement des Landes für die Menschenrechte in Einklang stehen.
„Der flächendeckende Schutz des Bankgeheimnisses in der Schweiz verstößt gegen internationales Recht“, sagte Khan gegenüber Reportern von Tamedia und Der Spiegel, die am Projekt Swiss Secrets beteiligt waren. Sie sagte, das Schweizer Bankgeheimnis verstoße gegen zwei internationale Konventionen – Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention – die zusammen die Meinungs- und Pressefreiheit garantieren.
„Beide hat die Schweiz unterschrieben und ist verpflichtet, sie zu unterstützen“, sagte sie.
Khan fügte hinzu, die Schweizer Regierung sei „in einer schwierigen Position zu erklären, warum die Veröffentlichung von Informationen, die Finanzverbrechen aufdecken könnten, mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden sollte. Vor allem, wenn Journalisten und Whistleblower auf echte Probleme bei einer Bank hinweisen. Das sollte nicht sein.“ gesetzlich kriminalisiert.“
Section 47 gibt es seit Anfang des 20. Jahrhunderts, wurde aber 2015 auf Dritte wie Journalisten und Whistleblower ausgeweitet, nachdem in einer Reihe von Fällen Kundendaten an ausländische Steuerbehörden weitergegeben wurden. Dazu gehörte eine CD mit Daten der HSBC Private Bank Suisse, auf die später von Journalisten zugegriffen wurde.
Befürworter des Gesetzes haben zuvor das Recht der Kunden auf Privatsphäre erwähnt. Khan sagte jedoch: „Verurteilte Kriminelle und politisch prominente Personen haben ein Recht auf Privatsphäre, aber nicht, wenn es gute Gründe zu der Annahme gibt, dass sie in finanzielles Fehlverhalten verwickelt sein könnten.“
Die Credit Suisse sagte im Februar, dass sie sich aufgrund derselben Gesetze zum Bankgeheimnis nicht zu bestimmten Kunden äußern könne, aber dass sie „die Vorwürfe und Schlussfolgerungen über die angeblichen Geschäftspraktiken der Bank entschieden zurückweist“.
Die Sonderberichterstatterin sagte, dass die Schweizer Regierung inzwischen auf ihren Brief geantwortet habe, Erstmals gepostet im Märzund behauptet, dass es sich voll und ganz der Meinungsfreiheit verschrieben habe und dass kein Journalist nach dem Gesetz strafrechtlich verfolgt worden sei, von dem sie sagten, dass es derzeit überprüft werde.
Ein Sprecher der Schweizer Regierung sagte, sie erwarten, die vollständige Antwort nächste Woche zu veröffentlichen.
In der Zwischenzeit wird der Unterausschuss für Wirtschaft und Steuern des Schweizer Parlaments Artikel 47 und die Ergebnisse der Schweizer Geheimdienstuntersuchung vom 5. Mai überprüfen. Der Unterausschuss könnte am Freitag einen Vorschlag vorlegen, der das Gesetz ändern könnte.
Aber vorbehaltlich einer Überarbeitung wird Khan die Angelegenheit am 24. Juni an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eskalieren. Sie plant, den Beamten einen neuen Bericht über die Pressefreiheit zur Verfügung zu stellen, der Artikel 47 und die Kriminalisierung des Journalismus „kritisch anspricht“, die ihrer Meinung nach in autoritären Regimen häufig beobachtet wird.
Die Schweiz setzt sich für Menschenrechte und Pressefreiheit ein und engagiert sich aktiv im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. Sie hat wiederholt das Vorgehen anderer Länder gegen Journalisten angeprangert. Deshalb ist es wichtig, dass die Schweiz jetzt reagiert und ein so problematisches Gesetz ändert. Die Schweiz soll nicht nur predigen. „Du solltest auch arbeiten“, sagte sie.
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