Die Schweiz eröffnet Konsultationen zur Annahme einer neuen Schengen-Bewertungsverordnung

Die Schweiz eröffnet Konsultationen zur Annahme einer neuen Schengen-Bewertungsverordnung

Die Schweizer Behörden gaben bekannt, dass der Bundesrat Konsultationen zur Weiterentwicklung von Schengen eröffnet habe, und deuteten an, dass die neue Verordnung das Schengen-Bewertungsverfahren effizienter machen werde.

Laut Bundesrat ersetzt die neue Verordnung die bisherige Rechtsgrundlage für die Evaluation, die ein Verfahren zwischen gleichberechtigten Partnern bleibt, SchengenVisaInfo.com Berichte.

„Die Schengen-Bewertung ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass das Schengen-Recht in allen teilnehmenden Ländern einheitlich und korrekt angewendet wird. Experten können auch Inspektionen vor Ort durchführen. Beispielsweise kann die Einhaltung der Einreisebestimmungen an Flughäfen oder die Einhaltung des Datenschutzes überprüft werden, wann.“ Zugriff auf Datenbanken“, Das teilte der Bundesrat mit.

Der Bundesrat betonte, dass die Schengen-Staaten durch die Verabschiedung einer neuen Rechtsgrundlage die Prozesse beschleunigen und die Instrumente gezielter einsetzen können.

Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass der Zyklus, in dem sich alle Schengen-Mitgliedstaaten einer regelmäßigen Überprüfung unterziehen müssen, von derzeit fünf auf sieben Jahre verlängert wird. Damit könnten häufiger als bisher unangekündigte Assessments durchgeführt werden.

Weiter sagte der Bundesrat, dass die Schengen-Staaten künftig mindestens einen Experten pro Bereich zur Begutachtung zur Verfügung haben sollen.

Nach Eröffnung der Vernehmlassungsphase hat die Schweiz das Genehmigungsverfahren zum Notenaustausch zwischen der Schweiz und der Europäischen Union eingeleitet. Die Konsultationen werden bis zum 9. Februar 2023 fortgesetzt.

bisher, SchengenVisaInfo.com berichtete, dass die Schweiz zugestimmt hat, das verbesserte Schengener Informationssystem einzuführen. Der Schweizer Bundesrat hat der Umsetzung zugestimmt und die Weiterentwicklung begrüsst und erklärt, dass die Ausländerbehörden im Einklang mit dem neuen Gesetz Zugangsrechte zu den erforderlichen Einträgen haben würden.

Zudem seien die Alarmierungskategorien für Personen und Sachen erweitert worden, um unter anderem auch Schutzbedürftige einzubeziehen. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass Wiedereinsetzungsentscheidungen sowie Ausweisungen nun beim staatlichen Informationsdienst erfasst werden.

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Schengener Informationssystem (SIS) Es ist eine der größten Datenbanken in der Europäischen Union, die mehr als 40 Millionen Ausschreibungen zu Personen und Dingen enthält. Das SIS ermöglicht es den zuständigen Behörden, Informationen über gesuchte und vermisste Personen, gestohlene Fahrzeuge, illegale Einreisen in den Schengen-Raum und verlorene oder gestohlene Ausweisdokumente auszutauschen und zu verwalten.

Allein im Jahr 2021 wurde das System von den EU-Mitgliedstaaten mehr als sieben Milliarden Mal genutzt. Die Mitgliedstaaten haben SIS-Datenbanken durchsucht sowie Ausschreibungen hinzugefügt, geändert und gelöscht.

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