Die Schweiz beginnt mit Vernehmlassungen zu Anreizen zur Förderung erneuerbarer Energien
1. April (jetzt Erneuerbare) – Der Schweizer Bundesrat hat am Mittwoch die Beratungen über ein Konjunkturpaket aufgenommen, das den Ausbau erneuerbarer Energien im Land vorantreiben soll.
Die Maßnahmen, die im Rahmen von Gesetzesänderungen eingeführt werden, beziehen sich auf Sonne, Wind, Geothermie, Biogas und Wasserkraft.
Im Rahmen der geplanten Änderungen wird eine Investitionsförderung für Wind- und Biogasanlagen, die mit landwirtschaftlicher Biomasse betrieben werden, mit bis zu 60 % der Investitionskosten gefördert. Diese Unterstützung wird auch für geothermische Kraftwerke gewährt.
Die einmalige Gebühr für PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch zwischen 2 kW und 150 kW beträgt 450 Schweizer Franken (486,55 US-Dollar / 438,29 €) pro kW, während Anlagen über 150 kW eine einmalige Zahlung erhalten, die bei Auktionen festgelegt wird basierend auf dem Zahlungsmodell Gemäss Gebot. Auch Solaranlagen sollen den Winterbonus erhalten.
Darüber hinaus wird die untere Kapazitätsgrenze für die Investitionsförderung von Wasserkraftwerken von zuvor 10 MW auf 1 MW gesenkt.
Das Paket enthält zusätzliche Maßnahmen, die die Installation größerer Aufdach-Solaranlagen unterstützen und Investitionszuschüsse für den Ausbau von Wasserkraftwerken regeln würden.
Die Einführung dieser Instrumente folgt einem Entscheid des Schweizer Parlaments vom vergangenen Oktober, das Ende 2022 auslaufende System der Zusatztarife durch Investitionszuschüsse zu ersetzen. Alle diese neuen Anreize werden bis 2030 verfügbar sein.
(1 Schweizer Franken = 1,081 USD / 0,974 EUR)
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