Die Kommission der Europäischen Union schlägt Verhandlungen mit der Schweiz, Norwegen und Island über den Austausch von Passagierdaten vor

Die Kommission der Europäischen Union schlägt Verhandlungen mit der Schweiz, Norwegen und Island über den Austausch von Passagierdaten vor

Die Europäische Kommission hat Empfehlungen an den Rat angenommen, Verhandlungen mit Island, Norwegen und der Schweiz über Abkommen über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) aufzunehmen.

Laut SchengenVisaInfo.com wird die Übermittlung von PNR-Daten den zuständigen Behörden dabei helfen, die Aufdeckung und Strafverfolgung zu stärken und die Aufklärung terroristischer und schwerer Straftaten zu verbessern, heißt es in der Pressemitteilung der EU-Kommission.

In diesen Abkommen werden die Bedingungen für die Übermittlung von PNR-Daten an die Behörden der Schweiz, Norwegens und Islands unter Wahrung von Datenschutzgarantien und Grundrechten festgelegt.

„Die Aufnahme von Verhandlungen mit der Schweiz, Island und Norwegen über Passagierdatensätze ist ein wichtiger Schritt vorwärts zur Erhöhung der Sicherheit im Schengen-Raum, im Einklang mit der Richtlinie des UNHCR zu Passagierdatensätzen, die auf internationalen Standards basiert und globale Sicherheitsverpflichtungen berücksichtigt.“ liest die Pressemitteilung.

Ein Überprüfungsbericht vom Juli 2020 zeigt, dass PNR-Daten greifbare Ergebnisse bei der Bekämpfung von Terrorismus und schweren Verbrechen wie Menschenhandel, Drogenhandel, Kindesentführung und sexuellem Missbrauch von Kindern sowie der Beteiligung an organisierten kriminellen Gruppen gezeigt haben.

Darüber hinaus geht aus demselben Bericht hervor, dass die Ergebnisse in den ersten beiden Jahren der Umsetzung der Richtlinie im Allgemeinen positiv waren. Die wichtigste Schlussfolgerung der Überprüfung der Richtlinie ist, dass die Richtlinie einen positiven Beitrag zu ihrem Hauptziel geleistet hat, nämlich die Wirksamkeit der PNR-Systeme in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen.

Daraus geht hervor, dass die Kommission eng mit den Ländern zusammenarbeiten wird, um sicherzustellen, dass alle Probleme und Herausforderungen im Zusammenhang mit diesem Verfahren angegangen werden und der Mechanismus effizienter wird, während gleichzeitig die Achtung der Grundrechte Vorrang hat.

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Einige der Probleme, die sich aus der praktischen Anwendung der PNR-Richtlinie ergeben haben, bedürfen einer weiteren Bewertung, und es bestehen Möglichkeiten für eine mögliche Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie.

Anfang des Jahres hat die EU-Kommission ein neues Gesetz verabschiedet, das es den Durchsetzungsbehörden in den Mitgliedstaaten ermöglichen wird, API-Daten – darunter Fluginformationen und andere Identifizierungsdetails – mit PNR-Daten zu kombinieren.

„In Kombination sind API und PNR besonders effektiv bei der Identifizierung von Hochrisikoreisenden und der Bestätigung des Reisemusters verdächtiger Personen.“ Der Rat erklärt.

Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen erhalten die Grenzbehörden außerdem einen Überblick über die am Flughafen ankommenden Passagiere, die Passagiere selbst müssen nicht lange an den Flughafenkontrollpunkten warten und haben eine reibungslosere Passkontrolle.

Die EU-Kommission hat nun Verhandlungen aufgenommen, und sobald eine Einigung erzielt wurde, werden die neuen Regeln in Kraft treten, unter anderem für Norwegen, Island und schließlich die Schweiz.

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