Der Schweizer Presserat rät zur Vorsicht bei künstlicher Intelligenz

Der Schweizer Presserat rät zur Vorsicht bei künstlicher Intelligenz

Der Schweizer Presserat rät zur Vorsicht bei künstlicher Intelligenz

Auch der Schweizer Presserat fordert, mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellte Inhalte als solche zu kennzeichnen. Redaktionen müssen explizit angeben, wo und wie solche Programme eingesetzt werden.

Keystone/© Keystone/Christian Beutler

Der Schweizer Presserat rät den Medien zu Wachsamkeit und Vorsicht im Umgang mit künstlicher Intelligenz. Gemäß den Richtlinien des Rates gelten dieselben ethischen Regeln wie in der Erklärung der Pflichten und Rechte von Journalisten.

Dabei geht es vor allem um neue KI-Tools, die synthetische Inhalte generieren, wie der Schweizer Presserat am Dienstag in einer Medienmitteilung bekannt gab. Dabei kann es sich um Texte, Bilder, Videos, Audiobeiträge oder Bilder handeln.

Journalisten und Redaktionen tragen die Verantwortung für alle von ihnen veröffentlichten Inhalte. Die Selbstregulierungsbehörde für Medienethikfragen der Schweiz betonte in der Pressemitteilung, dass diese Verantwortung auf keinen Fall auf das KI-Tool übertragen werden könne.

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Journalisten müssen daher Inhalte vor der Veröffentlichung nach den üblichen journalistischen Standards der Ehrlichkeit, Genauigkeit und Zuverlässigkeit überprüfen, auch wenn die Inhalte mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt wurden.

Kennzeichnungspflicht

Auch der Schweizer Presserat fordert, mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellte Inhalte als solche einzustufen. Redaktionen müssen explizit angeben, wo und wie solche Programme eingesetzt werden.

Der Rat betonte, dass auch die Quellenregelung weiterhin in Kraft bleibe. Journalisten müssen die Quellen hinter ihren KI-generierten Inhalten kennen und bewerten. Der Informationswert sollte wie ein „traditionelles“ journalistisches Thema benannt werden.

Für Produkte wie Töne, Bilder oder Videos gibt der Schweizer Presserat eine besondere Empfehlung: Sie sollten aufgrund ihrer Realitätsnähe niemals irreführend oder verwirrend sein.

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Darüber hinaus dürfen nach Angaben des Rates keine vertraulichen, personenbezogenen oder „sonst sensiblen“ Daten in KI-Programme eingegeben werden, ohne dass eine Kontrolle über die zukünftige Verwendung dieser Daten gewährleistet ist.

Es ist auch notwendig, Urheberrechtsgesetze zu berücksichtigen. Der Rat schrieb in der Pressemitteilung, dass von Amnesty International aus bestehenden Quellen übernommene Inhalte nach den üblichen Standards zitiert werden sollten. Angesichts der rasanten Entwicklung der künstlichen Intelligenz möchte der Ausschuss die Richtlinien kontinuierlich überprüfen und bei Bedarf anpassen.

Während die Pflichten derzeit keine neuen Richtlinien erfordern, diskutiert der Stiftungsrat des Presserates über eine Änderung der Rechte von Journalisten. Der Rat sagt, dies liege daran, dass KI die Branche und damit auch die journalistischen Arbeitsbedingungen gestört habe. Fast die gesamte Schweizer Medienbranche ist Mitglied im Stiftungsrat.

Adaptiert aus dem Deutschen von DeepL/mg/amva

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