Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz, wegen Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention zu betteln
In einem Urteil vom 19. Januar entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMRK), dass die Bestrafung, die die Schweiz einer in Genf öffentlich bettelnden Rumänin auferlegte, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.
Der Fall wurde von Violetta-Sibianca Lukutusch, einer rumänischen Staatsbürgerin, die in Bistrita Nusud lebt, gebracht. Die Frau wurde zu einer Geldstrafe von 500 Franken (ca. 464 Euro) verurteilt, weil sie an öffentlichen Orten in Genf bettelte, und fünf Tage lang in Untersuchungshaft gehalten, weil sie die Geldstrafe nicht bezahlt hatte.
Die Entscheidung vom 19. Januar ist eine Kammerentscheidung, was bedeutet, dass beide Seiten nun drei Monate Zeit haben, um zu beantragen, dass der Fall zur endgültigen Entscheidung an die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verwiesen wird.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass gegen Artikel 8 (Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen wurde.
Das Gericht stellte fest, dass die „Analphabetin, die aus einer sehr armen Familie stammt, keinen Job hat und keine Sozialleistungen erhält. Betteln ist für sie ein Überlebensmittel. Weil sie sich in einem Zustand der Verwundbarkeit befindet, hatte die Beschwerdeführerin die Recht auf Menschenwürde, in der Lage zu sein, ihre Tortur zu vermitteln und zu versuchen, ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen. „Durch Betteln“, so eine Pressemitteilung des Gerichtsregisters.
Das Gericht argumentierte, dass die gegen die Frau verhängte Strafe weder dem Ziel der Bekämpfung des organisierten Verbrechens noch dem Ziel des Schutzes der Rechte von Umstehenden, Anwohnern und Ladenbesitzern angemessen sei.
Im Jahr 2011 begann Violetta Lokotoche, die keine Arbeit finden konnte, sich in Genf für wohltätige Zwecke zu bewerben. Im Juli dieses Jahres wurde ihr nach Artikel 11a des Genfer Strafgesetzbuches eine Geldstrafe von 100 Schweizer Franken (ca. 93 Euro) auferlegt, was das öffentliche Betteln zu einem Verbrechen machte. Bei dieser Gelegenheit wurde nach einer Durchsuchung der Polizeikörperschaft ein Betrag von 16,75 Schweizer Franken (ca. 15,50 Euro) beschlagnahmt.
In den nächsten zwei Jahren erhielt sie eine summarische Anordnung, wonach sie acht zusätzliche Geldstrafen in gleicher Höhe zahlen musste, und wurde zweimal drei Stunden lang in Polizeigewahrsam gehalten. Beide Bußgelder können bei Nichtzahlung durch eine eintägige Haftstrafe ersetzt werden. Sie legte Berufung gegen die Strafbefehle ein.
In einem Urteil vom Januar 2014 befand das Genfer Polizeigericht sie des Bettelns für schuldig. Das Gericht verurteilte sie zur Zahlung einer Geldstrafe von 500 Schweizer Franken, die durch eine fünftägige Haftstrafe wegen Nichtzahlung ersetzt werden sollte, und bestätigte den Verlust von 16,75 Schweizer Franken.
Eine Berufung, die sie im April 2014 bei der Abteilung für Berufung und strafrechtliche Überprüfung des Genfer Gerichtshofs eingereicht hatte, wurde zurückgewiesen. Das Bundesgericht legte gegen diese Entscheidung Berufung ein, ihre Berufung wurde jedoch am 10. September 2014 zurückgewiesen.
Vom 24. bis 28. März 2015 wurde sie wegen Nichtzahlung der Geldbuße in Untersuchungshaft in Champ-Dolon festgehalten.
Das Gericht entschied auch, dass die Schweiz der Frau 922 Euro immateriellen Schaden gezahlt hätte.
(Bild: Shutterstock)
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