Der Bundesrat will grosse Kommunikationsplattformen regulieren – Kommentar

Der Bundesrat will grosse Kommunikationsplattformen regulieren – Kommentar

Einführung
Der Zweck der Organisation
Geltungsbereich
Rechnungsrichtlinien
Kommentar

Einführung

In einer Pressemitteilung vom 5. April 2023 (abrufbar unter FranzösischUnd DeutschUnd Italienisch Und Englisch) kündigte der Bundesrat an, grosse Kommunikationsplattformen regulieren zu wollen, um die Nutzerrechte in der Schweiz zu fördern.

Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz (BJ) einen Gesetzentwurf zur Vernehmlassung vorzubereiten. Der Gesetzentwurf wird bis Ende März 2024 ausgearbeitet und zur Vernehmlassung vorgelegt.

Der Zweck der Organisation

Der Bundesrat stellte fest, dass die Einwohner zunehmend Kommunikationsplattformen wie Google, Facebook, YouTube und Twitter nutzen, um sich zu informieren und ihre Meinung zu bilden. Damit beeinflussen diese Plattformen zunehmend die öffentliche Debatte.

Große Telekommunikationsplattformen sind in der Schweiz jedoch nicht reguliert. Beispielsweise mangelt es den Systemen, die bestimmen, welche Nutzerinhalte angesehen werden, oft an Transparenz. Zudem sind Nutzer gegenüber großen Kommunikationsplattformen oft im Nachteil, etwa wenn es darum geht, Nutzerkonten zu sperren oder Inhalte zu löschen.

So beabsichtigt der Bundesrat, die Nutzerrechte gegenüber den wichtigsten Kommunikationsplattformen zu stärken und die Transparenzpflichten dieser Plattformen zu erhöhen. Gleichzeitig will der Bundesrat die positive Wirkung dieser Plattformen auf die Meinungsfreiheit erhalten. Um dies zu erreichen, sieht der Bundesrat die Notwendigkeit einer neuen Gesetzgebung.

Geltungsbereich

Die neuen Rechtsvorschriften gelten für Betreiber großer Kommunikationsplattformen (Makler). Soweit sinnvoll, sollte die neue Verordnung die Bestimmungen des EU-Digitaldienstegesetzes übernehmen.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass Behörden nicht in der Lage sein werden, über das in der nicht-digitalen Welt bereits Zulässige hinaus in digitale Inhalte einzugreifen.

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Rechnungsrichtlinien

Das UVEK sollte bei der Vorlage folgende Richtlinien beachten:

  • Grosse Kommunikationsplattformen müssen eine Kontaktstelle und einen gesetzlichen Vertreter in der Schweiz benennen.
  • Nutzer haben das Recht, bei den großen Kommunikationsplattformen direkt die Überprüfung einseitiger Maßnahmen wie Sperrung von Nutzerkonten oder Löschung von Nutzerinhalten zu verlangen. Zudem wird eine unabhängige Schweizer Schlichtungsstelle zur Schlichtung allfälliger Konflikte zwischen der Plattform und ihren Nutzern eingerichtet. Dieses Streitbeilegungsverfahren wird von den Plattformen selbst finanziert.
  • Beim Thema Transparenz werden die großen Kommunikationsplattformen Anzeigen als solche kennzeichnen müssen. Bei zielgerichteter Werbung müssen sie die Benutzer informieren, indem sie die wichtigsten Parameter entsprechend der angezeigten Werbung veröffentlichen. Auf diese Weise können Benutzer verstehen, warum sie bestimmte Arten von Anzeigen erhalten.
  • Nicht zuletzt müssen große Kommunikationsplattformen ein direktes Verfahren bereitstellen, das es Nutzern ermöglicht, Hassreden, Gewaltdarstellungen oder Drohungen einfach zu melden. Die Plattformen müssen diese Berichte prüfen und die Nutzer über das Ergebnis informieren.

Kommentar

Obwohl sich der Gesetzgebungsprozess noch in einem frühen Stadium befindet und mehrere Jahre dauern wird, wird den Betreibern von Telekommunikationsplattformen dringend empfohlen, ihn genau zu verfolgen. Dazu gehört insbesondere die aktive Teilnahme an der öffentlichen Konsultation, nachdem der Gesetzentwurf veröffentlicht und zur Konsultation gestellt wurde.

Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Jörg SchneiderUnd Hugh Reeve oder Marc Grezella bei Walder Wyss per Telefon (+41 58658 58 58) oder E-Mail ([email protected]Und [email protected] oder [email protected]). Die Website von Walder Wyss ist unter erreichbar www.walderwyss.com.

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