Der Bundesrat will 300 Millionen Euro in Schengen-Fonds investieren

Der Bundesrat will 300 Millionen Euro in Schengen-Fonds investieren

Der Bundesrat will 300 Millionen Euro in Schengen-Fonds investieren, um die Außengrenzen besser zu schützen.

Die Schweiz erhält rund 50 Millionen Franken aus dem Nationalen Massnahmenfonds. Eine solche Entscheidung geht aus einer Stellungnahme des Nationalen Massnahmenfonds des Bundesrates hervor, berichtet SchengenVisaInfo.com.

Dieselbe Quelle sagte, dass der wirksame Schutz der Schengen-Außengrenzen zur Sicherheit des Einwanderungsmanagements in der Schweiz beitrage.

„Je besser die Kontrollen an den Aussengrenzen sind, desto weniger Kontrollen sind an den Schweizer Landesgrenzen nötig.“ Beachten Sie die Aussage.

Darüber hinaus betonte der Bundesrat, dass der sogenannte BMVI-Fonds dazu beitragen soll, die Effizienz der Kontrollen zu verbessern und so die Aussengrenzen zu schützen sowie illegale Einreisen zu begrenzen.

Darüber hinaus sollte der Rat Mittel bereitstellen, um die regelmäßige Aufnahme zu erleichtern und zu beschleunigen. Die Botschaft sagte, die 50 Millionen US-Dollar, die der Schweiz zugute kommen würden, sollten stärker für die Entwicklung von Informationstechnologiesystemen im Schengen-Raum verwendet werden.

Der BMVI-Fonds fungiert als Nachfolgemechanismus des Ende 2020 ausgelaufenen Heimatschutzfonds. Die Mittelzuweisungen für den gesamten BMVI-Fonds werden für den Zeitraum 2021 bis 2027 auf 6,2 Milliarden Euro geschätzt.

Vor einem Jahr begrüßten die Behörden in der Schweiz die Weiterentwicklung des Schengener Informationssystems (SIS) und wollten damit für zusätzliche Sicherheit im Schengen-Raum sorgen, mit der Gewissheit, dass das Land zu dessen Umsetzung bereit sei.

Gestützt auf den Schweizer Bundesrat wurde in einer Sitzung vom 19. Oktober 2022 die Umsetzung des schweizerischen Verordnungsgesetzes für das neu verbesserte SIS-System genehmigt. Dieser bestätigte, dass die Verordnungen am 22. November 2022 in Kraft traten.

„Die Schengen-Länder wollen das Schengener Informationssystem (SIS) verbessern, um die Sicherheit im Schengen-Raum zu erhöhen. Diese Änderungen stärken den Kampf gegen illegalen Aufenthalt im Schengen-Raum und die Zusammenarbeit zwischen nationalen Sicherheitsbehörden und Einwanderungsbehörden in Europa.“ Darauf deutete die Stellungnahme des Bundesrates damals hin.

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Der Rat sagte, dass nach dem neuen Gesetz die Einwanderungsbehörde sowie andere Behörden Zugangsrechte zu den erforderlichen Einträgen erhalten könnten.

Darüber hinaus wurde betont, dass die Alarmkategorien Personen und Gegenstände unter anderem auch auf schutzbedürftige Personen ausgeweitet würden.

Der Rat wies außerdem darauf hin, dass Rückkehrentscheidungen und alle Ausweisungen beim staatlichen Informationsdienst registriert werden. Eine weitere vom Rat angekündigte Änderung betrifft das Zulassungs-, Aufenthalts- und Beschäftigungsgesetz (VZAE).

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