Der Bitcoin & die Steuer: Besteuerung von Kryptowährungen

Der Bitcoin & die Steuer: Besteuerung von Kryptowährungen

Der Bitcoin Hype hält an und viele Anleger investieren. Hier muss man sich zunächst für die passende Kryptobörse entscheiden und über welche der zahlreichen Trading Seiten man den Handel betreiben möchte. Außerdem geht es dann auch noch um die Wahl des passenden Trading Robots. Kryptoszene gibt zu diesem Thema ausführlich Auskunft.

Doch nachdem der Einstieg in die Kryptowelt gelungen ist, kann das natürlich auch sehr gewinnbringend für den Anleger ausgehen. Da stellt sich dann über kurz oder lang die Frage, wie es sich eigentlich mit der Besteuerung in Sachen Kryptowährung verhält.

Welche Steuer wird auf den Bitcoin angewendet?

Weder der Bitcoin noch andere Kryptowährungen sind ein gesetzliches Zahlungsmittel. Es existiert zudem auch keine gesetzliche Verpflichtung zur Annahme von Bitcoins. Tatsächlich handelt es sich um eine privatrechtliche Frage, ob ein Verkäufer die Bitcoins als Zahlungsmittel akzeptiert oder nicht.

In der steuerlichen Bewertung gilt der Bitcoin nicht als Währung. Damit unterliegt der Kauf oder Verkauf nicht der Abgeltungssteuer. Das heißt allerdings dennoch nicht, dass das Finanzamt bezüglich des Bitcoins die Augen verschließt.

Doch wie genau werden Bitcoins versteuert?

Der extreme Bitcoin Hype sowie die gewaltigen Kursanstiege und die damit verbunden beachtlichen Gewinne haben den Bitcoin in jeder Hinsicht stärker in den Fokus gerückt. Da die Kryptowährung, wie bereits erwähnt, in Deutschland aber nicht als gesetzliches Zahlungsmittel gilt, sind sie aus steuerlicher Sicht auch nicht mit Erträgen aus Aktien, Geldanlagen oder weiteren Finanzgeschäften vergleichbar.

Das Finanzamt betrachtet die Erträge, die aus dem Handel mit Kryptowährungen resultieren, wie Gewinne die aus Wertgegenständen und anderen Kunstwerken realisiert werden. Das hat zur Folge, dass Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin und Co steuerfrei bleiben könnten.

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Wann bleiben Bitcoins steuerfrei?

Für die Besteuerung von Bitcoin und Co sind zwei Werte ausschlaggebend. Zum einem handelt es sich hier um den Gewinn aus dem Verkauf der Bitcoins und zum anderen spielt hier die Zeitspanne, in der man die Bitcoins besessen hat, eine wichtige Rolle.

Bezogen auf die Zeitspanne gilt hier: Wer die Bitcoins über ein Jahr lang gehalten hat, kann diese steuerfrei verkaufen, wobei die Höhe des Gewinns keine Rolle spielt. Das heißt, hier muss nichts in der Steuererklärung angegeben werden.

Ist die Haltedauer jedoch kürzer als 12 Monate, dann sind die Gewinne bis zu einer Freigrenze von 600 Euro steuerfrei. Übersteigen die Gewinne jedoch diese Freigrenze von 600 Euro, so muss der Gewinn in voller Höhe versteuert werden. Das gilt auch, wenn die Freigrenze auch nur um einen Euro überschritten wird.

Unbedingt zu beachten bei der Freigrenze

Allerdings darf die Freigrenze nicht falsch verstanden werden, denn hierbei geht es nicht nur um die Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoins, sondern hinzugerechnet werden natürlich auch alle Gewinne aus anderen Kryptowährungen und privaten Veräußerungsgeschäften binnen eines Jahres. Das gilt beispielsweise auch für den Verkauf eines Gemäldes, für das man einen Gewinn von 700 Euro realisieren konnte. Schon hier ist die Freigrenze überschritten. Alle weiteren Gewinne dieser Art werden hinzugerechnet und natürlich ist dann die Gesamtsumme steuerpflichtig.

Alles rund um die Haltedauer

Wer Bitcoins häufig kauft bzw. verkauft, der hat es nicht gerade leicht, eine genaue Haltedauer zu ermitteln. Das würde bedeuten, dass man jedem einzelnen Bitcoin stets ein Kaufs- bzw. Verkaufsdatum zuordnen müsste, das ist aber wohl kaum möglich.

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Aber es geht auch anders. Dabei hilft die FIFO-Methode (First-in-First-out), mit deren Hilfe es möglich wird, die Erträge aus den Verkäufen von Bitcoins dennoch in der Steuererklärung aufzunehmen. Im Klartext heißt das, dass man die Bitcoins, die man zuerst angeschafft hat, auch zuerst wieder verkauft.

Es gibt aber auch noch eine weitere Methode, die LIFO-Methode

Da letztlich die steuerliche Behandlung von Bitcoins noch nicht endgültig geklärt ist, ist es auch möglich, neben der gerade erwähnten FIFO-Methode auch die LIFO-Methode (Last-in-First-out) anzuwenden. Die Vorgehensweise ist hierbei genau umgekehrt. Hier geht man davon aus, dass die Bitcoins, die man zuletzt gekauft hat, als erste wieder verkauft werden.

Abhängig vom Einzelfall können beide Methoden, also die FIFO- und auch die LIFO-Methode steuerliche Vorteile haben. Allerdings muss man hier zuvor wissen, dass man die einmal gewählte Methode in der Folge nicht mehr ändern kann.

Allgemein empfohlen wird aber meisten die Anwendung der FIFO-Methode. Zudem ist es auch sehr empfehlenswert, genau über sämtliche Bitcoin Käufe und Verkäufe Buch zu führen. Das hat ganz klar den Vorteil, dass man bei Rückfragen von Seiten des Finanzamtes in der Lage ist, entsprechend zu reagieren.

Die Berechnung des Ertrags

Glücklicherweise ist es nicht schwer, die Erträge zu errechnen. Die Formel lautet ganz einfach: Verkaufspreis minus Anschaffungskosten minus Verkaufswerbungsgskosten = Ertrag.

Bei den Verkaufswerbungskosten kann es sich beispielsweise um Händlerprovisionen handeln. Der Ertrag ist natürlich nicht zwangsläufig ein positiver Gewinn, es kann sich leider manchmal ja auch um einen Verlust handeln, der aber dennoch als Ertrag, wenn auch als negativer Ertrag gilt.

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Steuerpflichtig ist aber nicht nur der Verkauf von Bitcoins, sondern auch andere Transaktionen können steuerpflichtig sein.

Das gilt zum Beispiel, wenn eine Kryptowährung verkauft wird oder in andere gesetzliche Zahlungsmittel wie den Euro zurückgetauscht wird. Auch eine solche Transaktion ist steuerpflichtig. Auch wenn der Bitcoin in andere Kryptowährungen umgetauscht wird, gilt das Gleiche. Zu den steuerpflichtigen Transaktionen gehören aber auch Geschäfte, bei denen man eine reale Ware oder Dienstleistung mit Kryptowährung bezahlt hat.

Klarer wird dieser Sachverhalt anhand dieses Beispiels: Wenn jemand beispielsweise einen Handel Ripple für Bitcoin abschließt, so gilt dieser Tausch als Kauf und muss entsprechend in der Steuererklärung angegeben werden.

Und wie schaut es mit Verlusten aus?

Natürlich strebt es niemand an, ein verlustreiches Geschäft zu realisieren, doch auch das gehört zum Handel mit der Kryptowährung zur Realität. Doch wenn es zu einem Verlust gekommen ist, dann mindert dieser Verlust zum Trost aller Betroffenen zumindest die Steuerlast. Natürlich können solche Verluste auch mit gleichzeitig realisierten Gewinnen im jeweiligen Kalenderjahr verrechnet werden. Auf Grund dessen sinkt natürlich der Gesamtgewinn, das wiederum reduziert auch gleichzeitig die Steuer.

Sollte man keine Gewinne gemacht haben, ist es möglich, sämtliche Verluste ohne Begrenzung auf künftige Jahre vorzutragen. Diese werden dann mit künftigen Gewinnen gegengerechnet.

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