(MENAFN– Swissinfo) Portugiesisch (pt) suíça tem dificuldade em proibir sudações nazistas
Die Schweiz hat gegenüber NS-Symbolen und -Gesten eine gewisse Toleranz. Hitlergruß und Hakenkreuze sind nur zu propagandistischen Zwecken verboten. Seit 2003 gibt es politische Bemühungen, diese Diskriminierung zu beseitigen.
Meinungsfreiheit wurde bisher mehrheitlich in Regierung und Parlament als wichtiger erachtet, doch scheint sich diese Wahrnehmung nach aussen hin mit einigen parlamentarischen Vorstössen und der Forderung des Auslandschweizerrates nach Null Toleranz zu ändern.
Die Regierung zögerte zunächst und versprach, die Angelegenheit zu prüfen. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat am Donnerstag einen Externer Link-Bericht zu rechtlichen Möglichkeiten von Verboten veröffentlicht.
Es kam zu dem Schluss, dass das Verbot nationalsozialistischer, rassistischer oder extremistischer Symbole möglich sei, dass eine solche Änderung jedoch „erheblichen rechtlichen und redaktionellen Hürden gegenüberstehe“.
Darüber hinaus besteht aus Sicht der Anwälte kein Handlungsbedarf. Die öffentliche Verwendung von nazistischen, rassistischen oder extremistischen Symbolen sowie gewaltfördernden Symbolen sei in der Schweiz in den meisten Fällen bereits strafbar. Sie fügte hinzu, dass die kantonalen Gesetze der Polizei ausreichende Instrumente zum Eingreifen, insbesondere bei Demonstrationen, an die Hand geben.
Und das BJ sagte, bei einer Erweiterung des Strafgesetzbuches müssten neben Nazi-Symbolen auch alle Symbole der Rassendiskriminierung aufgenommen werden.
Auch der Diskriminierungsartikel im Strafgesetzbuch könnte um ein „ausdrückliches Verbot der Verwendung nationalsozialistischer und rassistischer Symbole“ ergänzt werden. Alternativ könnte ein Sondergesetz erlassen werden, um das Verbot näher zu regeln.