CBI bittet die Schweiz um Hilfe bei der Suche nach dem Geld von G. Janardhana Reddy | Nachrichten aus Bengaluru
BENGALURU: Ein spezielles Gericht für Staatsbürgerschaft durch Investition in Bengaluru hat der Ermittlungsbehörde den Weg geebnet, um Unterstützung von den zuständigen Behörden in Bengaluru zu ersuchen SchweizVereinigte Arabische Emirate, Isle of Man und Singapur bei der Verfolgung des Geldes in einem angeblich illegalen Bergbaufall, an dem ein Bergbaubaron und ehemaliger Minister beteiligt waren G. Janardana Reddy.
Erlauben Sie vier separate Anfragen von der CBI in Bezug auf Problem mit verbundenen Bergbauunternehmen Wo Reddy als Angeklagter Nr. 1, ein Privatrichter, vorgestellt wird E Chandrakala Am 4. März ordnete er die Entsendung einer Justizdelegation an die Behörden dieser Länder zur Rechtshilfe bei der Untersuchung und Sammlung von Dokumenten an. Die Anträge werden gemäß Abschnitt 166-A des CrPC eingereicht.
Das CBI hatte die Anklageschrift am 7. September 2013 eingereicht: „Die Angeklagten haben in den Jahren 2009 bis 2010 illegal mit Eisenerz in einer Größenordnung von mehr als 7 bis 8 Millionen Tonnen gehandelt, es wird vermutet, dass ein Großteil der Menge geparkt wurde an verschiedenen Orten. Ländern.
Daher ist die Ausstellung von Bewerbungsschreiben erforderlich, um das Unternehmen und das Bankkonto im Namen von GLA Trading International Private Limited in der Schweiz zu kennen.“ Limited auf der Isle of Man, Singapur und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Das CBI sagte, die Einzelheiten dieser Unternehmen, ihrer Eigentümer, Zeichnungsberechtigten, wirtschaftlichen Eigentümer und der Beziehung von Reddy und seiner Frau Aruna Lakshmi zu diesen Unternehmen und Bankkonten sollten berücksichtigt werden.
„Den Informationen zufolge wird das durch illegalen Bergbau gewonnene Geld Teil der Erträge aus Straftaten sein, und es ist notwendig, es aufzuspüren und rechtliche Schritte einzuleiten“, fügte sie hinzu.
Das CBI sagte, dass die Informationen zwar bereitgestellt wurden, aber nicht in der Form, die nach dem Indian Evidence Act erforderlich ist. Gemäß der Konvention sind Indien und die Schweiz sowie die VAE Mitglieder der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation, und ein Ersuchen um Ermittlungen außerhalb Indiens gemäß Abschnitt 166A des CrPC kann an die zuständige Behörde gesendet werden.
Erlauben Sie vier separate Anfragen von der CBI in Bezug auf Problem mit verbundenen Bergbauunternehmen Wo Reddy als Angeklagter Nr. 1, ein Privatrichter, vorgestellt wird E Chandrakala Am 4. März ordnete er die Entsendung einer Justizdelegation an die Behörden dieser Länder zur Rechtshilfe bei der Untersuchung und Sammlung von Dokumenten an. Die Anträge werden gemäß Abschnitt 166-A des CrPC eingereicht.
Das CBI hatte die Anklageschrift am 7. September 2013 eingereicht: „Die Angeklagten haben in den Jahren 2009 bis 2010 illegal mit Eisenerz in einer Größenordnung von mehr als 7 bis 8 Millionen Tonnen gehandelt, es wird vermutet, dass ein Großteil der Menge geparkt wurde an verschiedenen Orten. Ländern.
Daher ist die Ausstellung von Bewerbungsschreiben erforderlich, um das Unternehmen und das Bankkonto im Namen von GLA Trading International Private Limited in der Schweiz zu kennen.“ Limited auf der Isle of Man, Singapur und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Das CBI sagte, die Einzelheiten dieser Unternehmen, ihrer Eigentümer, Zeichnungsberechtigten, wirtschaftlichen Eigentümer und der Beziehung von Reddy und seiner Frau Aruna Lakshmi zu diesen Unternehmen und Bankkonten sollten berücksichtigt werden.
„Den Informationen zufolge wird das durch illegalen Bergbau gewonnene Geld Teil der Erträge aus Straftaten sein, und es ist notwendig, es aufzuspüren und rechtliche Schritte einzuleiten“, fügte sie hinzu.
Das CBI sagte, dass die Informationen zwar bereitgestellt wurden, aber nicht in der Form, die nach dem Indian Evidence Act erforderlich ist. Gemäß der Konvention sind Indien und die Schweiz sowie die VAE Mitglieder der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation, und ein Ersuchen um Ermittlungen außerhalb Indiens gemäß Abschnitt 166A des CrPC kann an die zuständige Behörde gesendet werden.
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