Arbeiten, Auftritte und Tourneen in Europa – Beratung für Musiker und Begleitpersonal

Arbeiten, Auftritte und Tourneen in Europa – Beratung für Musiker und Begleitpersonal

Diese Checkliste richtet sich an Musiker (z. B. Solisten, Ensembles und Orchester) und deren Begleitpersonal (z. B. Tontechniker), die in einem EU-Land, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein arbeiten, auftreten oder touren möchten.

Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Sie über den Export Support Service, auf den Sie online zugreifen können. Britische Unternehmen können den Dienst nutzen, um Antworten auf praktische Fragen zum Export von Produkten oder Dienstleistungen nach Europa (einschließlich Tourismusreisen) zu erhalten. Bietet Zugriff auf regierungsübergreifende Informationen und Support an einem Ort.

1. Wichtige Kontrollen

Wenn Sie in ein EU-Land, die Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein reisen, müssen Sie:

  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass den Reisepassbestimmungen entspricht
  • Stellen Sie sicher, dass Sie über einen ausreichenden Kranken- und Reiseversicherungsschutz verfügen
  • Führen Sie Ihren britischen Führerschein mit sich (wenn Sie fahren möchten)

Wenn Sie als Musiker oder Begleitcrew zu Arbeits-, Auftritts- oder Tourzwecken in ein EU-Land, die Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein reisen, müssen Sie die zusätzlichen Anforderungen einer Geschäftsreise berücksichtigen.

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Besuch in der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein

Geschäftsreisen: zusätzliche Anforderungen

2. Visum/Arbeitserlaubnis

Mehrere Mitgliedsstaaten haben bestätigt, dass sie kostenlose Visa- und Arbeitserlaubnis-Reisepläne für Musiker, Künstler und Support-Mitarbeiter im Vereinigten Königreich anbieten, die kurzfristige Touraktivitäten unternehmen. Dauer, Definitionen und Anforderungen können von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sein. Als Musiker (der auch Lehr- und Unterrichtsaufgaben übernehmen kann) oder als Begleiter empfehlen wir Ihnen dringend, vor Ihrer Reise die örtlichen Einwanderungsbestimmungen für jedes europäische Land zu prüfen, in dem Sie arbeiten, auftreten oder auf Tournee gehen möchten, da die Regeln variieren können Abhängig von der Dauer Ihres Aufenthalts und der Art der Aktivität.

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Dienstleistungserbringung und Geschäftsreisen in die EU, in die Schweiz, nach Norwegen, Island und Liechtenstein: Länderführer

Reisen Sie beruflich in die Europäische Union, in die Schweiz, nach Norwegen, Island oder Liechtenstein

3. Transport von Musikinstrumenten oder -geräten

Vorübergehender Umzug von Musikinstrumenten oder Geräten in die Europäische Union, in die Schweiz, nach Norwegen, Island oder Liechtenstein

Wenn Sie Ihr Musikinstrument oder Ihre Musikausrüstung vorübergehend außerhalb des Vereinigten Königreichs mitnehmen, um in der EU, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein zu arbeiten, aufzutreten oder auf Tournee zu gehen, müssen Sie die Zollbestimmungen jedes Landes überprüfen, das Sie besuchen.

Wenn sich Ihre Instrumente oder Musikausrüstung in Ihrem Gepäck oder einem Fahrzeug befinden („begleitet“ – von einer Person in ihrem persönlichen Gepäck getragen oder mitgenommen, oder in einem Fahrzeug, das die Person während der gesamten Reise begleitet), können Sie möglicherweise die vorläufige Zulassung nutzen Verfahren im Bestimmungsland, keine Gebühren dafür zu zahlen, indem Sie den Grünen Kanal durchqueren oder „Nichts zu deklarieren“ oder eine mündliche Erklärung von Musikinstrumenten und -geräten bei einem Grenzbeamten abgeben. Dies kann bedeuten, dass unter diesen Umständen kein ATA-Notebook erforderlich ist. Sie können dies tun, wenn Ihre Musikinstrumente oder Geräte für den persönlichen oder kommerziellen Gebrauch bestimmt sind.

Wenn Ihr Instrument oder Ihre Musikausrüstung nicht begleitet wird („unbegleitet“ – als Fracht vom Spediteur und/oder Transportunternehmen befördert, bei dem die Person nicht anwesend ist), können Sie das ATA-Buch als vorübergehenden Eintrag verwenden (hierfür fallen Kosten an). ).

Wenn Sie das Verfahren der vorübergehenden Einfuhr nicht nutzen, indem Sie den Grünen Kanal nutzen, Ihre Waren mündlich anmelden oder ein ATA-Carnet verwenden, müssen Sie möglicherweise Ihre Musikinstrumente oder Ausrüstung gemäß den Zollbestimmungen in der EU anmelden und Zoll zahlen Bestimmungsland, jedes Mal, wenn Sie sie durch den Zoll bringen.

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Vorübergehender Abtransport von Waren aus dem Vereinigten Königreich

So verwenden Sie Ihr ATA-Notebook

Liste der Elemente, die für mündliche und verhaltensbezogene Darstellungen gelten

4. Transport von Handelsgütern einschließlich Handelswaren

Wenn Sie gewerbliche Waren in Ihrem Gepäck zum Verkauf in die Europäische Union, in die Schweiz, nach Norwegen, Island oder Liechtenstein transportieren (z. B. Waren), sollten Sie die Zollbestimmungen des Landes, in das Sie reisen, prüfen. Außerdem müssen Sie Ihre Waren gemäß den Zollbestimmungen im Zielland beim Zoll anmelden.

Wenn Sie kommerzielle Waren (ausgenommen zurückgegebene Waren) nach Großbritannien einführen, die nicht als kontrollierte Waren gelten, einen Wert von weniger als 1.500 £ haben und weniger als 1.000 kg wiegen, können Sie beim Grenzschutzbeamten im Hafen eine mündliche Erklärung abgeben ob Einrichtungen vorhanden sind; Oder nutzen Sie den einfachen Online-Werbeservice von HMRC, bevor Sie nach Großbritannien kommen. Wenn Sie Handelswaren nach Großbritannien einführen, die einen dieser Grenzwerte überschreiten, müssen Sie beim HMRC vollständige Zollerklärungen abgeben, die Sie selbst oder durch die Beauftragung eines Zollagenten oder Maklers erledigen können.

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So exportieren Sie Waren aus Großbritannien in die Europäische Union

Nehmen Sie Handelswaren aus Großbritannien im Gepäck mit

Handelswaren im Gepäck nach Großbritannien mitnehmen

Beauftragen Sie jemanden, der den Zoll für Sie erledigt

Steuer- und Zollunion (Seite der Europäischen Kommission, nicht Regierungspolitik, prüfen Sie die Zollbestimmungen in jedem Zielland)

5. Landtransport

Wenn Sie für den Transport Ihrer Werkzeuge, Ausrüstung oder anderer Güter in die EU einen im Vereinigten Königreich ansässigen Spediteur beauftragen (z. B. als Veranstalter oder Reiseleiter), müssen Sie Bewegungsbeschränkungen für im Vereinigten Königreich ansässige Spediteur berücksichtigen. Sobald britische Spediteure in der EU angekommen sind, können sie bis zu zwei zusätzliche Bewegungen (Transit oder Küstenhandel) innerhalb der EU durchführen, maximal jedoch eine in einem Zeitraum von sieben Tagen. Die Küstenschifffahrt muss innerhalb desselben EU-Landes erfolgen, in dem Sie Ihre Fracht erstmals in die EU entladen haben.

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Wenn Sie sowohl Passagiere als auch Fracht mit Reisefahrzeugen transportieren, die als „Break Vans“ bekannt sind, unterliegen Sie nicht den Bewegungsbeschränkungen, die für im Vereinigten Königreich ansässige Transportunternehmen gelten Handels- und Abkommenskooperation. Wenn Sie „Break-Vans“ nur für den Warentransport nutzen, unterliegen Sie Bewegungsbeschränkungen, die den im Vereinigten Königreich ansässigen Spediteuren auferlegt werden.

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Verkehr in der Europäischen Union

Güterbeförderung zwischen Großbritannien und der Europäischen Union per Roll-on-Roll-off (RoRo): Leitfaden für Spediteure

6. Sozialversicherung und Einkommensteuer

Wenn Sie nur vorübergehend in der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein arbeiten oder tätig sind, können Sie möglicherweise eine Bescheinigung oder ein Dokument von der HMRC erhalten, um weiterhin Beiträge zur britischen Sozialversicherung zu zahlen. Das bedeutet, dass Sie im Ausland keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.

Möglicherweise müssen Sie britische Einkommenssteuer auf alle ausländischen Einkünfte zahlen, die Sie durch Arbeit oder Ausübung von Tätigkeiten in der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein erzielen.

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Sozialversicherung für Arbeitnehmer aus dem Vereinigten Königreich im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz

Die Steuer auf ausländische Einkünfte

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