Antwort der Schweiz auf Imrali: Isolation ist eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung
Der Schweizer Bundesrat antwortete auf den ihm am 15. März 2024 vorgelegten Vorschlag zu den Umständen der Isolation des kurdischen Volksführers Abdullah Öcalan und der Verantwortung der Schweiz in dieser Phase. Der Vorschlag wurde von der Schweizer Bundestagsabgeordneten Laurence Felman-Riehl mit der gemeinsamen Unterschrift von 12 Abgeordneten eingereicht.
In seiner Antwort erklärte das Schweizer Außenministerium, dass die Schweiz im Rahmen ihres Engagements zur Verhinderung von Folter eine Verbesserung der Haftbedingungen weltweit anstrebe.
Während das Ministerium feststellte, dass Isolation nach der Rechtsprechung internationaler Menschenrechtsorganisationen als unmenschliche Behandlung, Erniedrigung der Menschenwürde und sogar als Folter angesehen werden kann, wies das Ministerium auf Folgendes hin:
„Die Schweiz unterstützt die Arbeit des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und ermutigt Türkiye, seine Berichte zu veröffentlichen und seine Empfehlungen umzusetzen.
Die Schweiz thematisiert im Dialog mit der Türkiye auch Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Im Rahmen des Europarats und der Organisation für Sicherheit in Europa erinnert die Schweiz die Türkei regelmässig an ihre internationalen Verpflichtungen zur Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit.
Die Schweiz erinnert Türkiye auch an die Verpflichtung der Mitgliedstaaten des Europarates, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen.
Im Rahmen der Allgemeinen Periodischen Überprüfung der Türkei durch den UN-Menschenrechtsrat vom 28. Januar 2020 hat die Schweiz auch Empfehlungen zur Verhinderung von Folter und zur Überwachung von Haftanstalten abgegeben.
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