Ab dem 1. August ist es in der Schweiz viel einfacher, Cannabis zu verschreiben
Ab dem 1. August 2022 dürfen Ärzte in der Schweiz Cannabis bewilligungsfrei verschreiben, teilte der Bundesrat laut RTS am 22. Juni 2022 mit.
Die Einführung der Änderung, die es erlaubt, Cannabis aus medizinischen Gründen ohne Bewilligung der Bundesgesundheitsbehörden zu verschreiben, folgt auf Aktualisierungen des schweizerischen Arzneimittelgesetzes.
1951 wurde der Freizeit- und medizinische Gebrauch von Cannabis in der Schweiz verboten. Die medizinische Anwendung wurde nur in Ausnahmefällen nach erfolgreichem Gesuch des behandelnden Arztes beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) zugelassen.
Derzeit werden jährlich etwa 3.000 Ausnahmeausweise ausgestellt, meist an Patienten mit Krebs, Multipler Sklerose oder neurologischen Erkrankungen. Allerdings ist der Lizenzierungsprozess oft langwierig und teuer. Um den Zugang zu Cannabis aus medizinischen Gründen zu erleichtern, wurde das Verbot aus dem Schweizer Recht aufgehoben. Aber der Freizeitgebrauch wird immer noch illegal sein.
Der Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke bedarf der Genehmigung und Überwachung durch Swissmedic, die pharmazeutische Aufsichtsbehörde in der Schweiz. Der Heimanbau für den Eigenbedarf ist nicht gestattet.
Zudem werden medizinische Cannabiskosten nur in Ausnahmefällen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Schweiz erstattet.
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