Schweiz: Der Brexit führt trotz begrenzter ernsthafter Durchsetzung zu einer Verschärfung der Schweizer Lex-Koller-Regel für britische Staatsbürger
In der Nachricht
Mit dem Inkrafttreten des Brexit am 31. Dezember 2020 profitieren britische Staatsbürger nicht mehr von der Vorzugsbehandlung von EU-Bürgern beim Kauf von Schweizer Wohnimmobilien. Bürger des Vereinigten Königreichs benötigen jetzt eine schweizerische Aufenthaltserlaubnis, um Schweizer Wohnimmobilien ohne Erlaubnis zu erwerben. Es gilt jedoch der Großvater: Britische Staatsbürger, die sich vor dem 1. Januar 2021 legal und effektiv in der Schweiz aufhalten, bleiben von dieser Beschränkung ausgenommen, sofern sie ihren legalen und effektiven Wohnsitz in der Schweiz behalten. Alle Schweizer Wohnimmobilien, die Bürger des Vereinigten Königreichs vor dem 1. Januar 2021 legal erworben haben, bleiben dies auch.
Inhalt
- Optionen für britische Staatsbürger zum Erwerb von Schweizer Wohnimmobilien ab dem 1. Januar 2021
- Weitere Ausnahmen
- Hintergrund
Optionen für britische Staatsbürger zum Erwerb von Schweizer Wohnimmobilien ab dem 1. Januar 2021
Bürger des Vereinigten Königreichs, die am 1. Januar 2021 keinen legalen und tatsächlichen Wohnsitz in der Schweiz haben:
- Für den Erwerb von Schweizer Wohnimmobilien ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
- Vor Erhalt einer schweizerischen Aufenthaltserlaubnis können Ferienhäuser in bestimmten Kantonen erworben werden, sofern eine bestimmte Erlaubnis vorliegt, sowie ein privater Wohnsitz am legalen und tatsächlichen Wohnort in der Schweiz.
Bürger des Vereinigten Königreichs, die am 1. Januar 2021 einen legalen und echten Wohnsitz in der Schweiz haben:
- Diese britischen Staatsbürger sind Vorfahren und dürfen ohne Erlaubnis Schweizer Wohnimmobilien erwerben.
- Es ist jedoch unbedingt erforderlich, dass diese britischen Staatsbürger ihren rechtlichen und tatsächlichen Wohnsitz in der Schweiz behalten, zumindest bis zum künftigen Erwerb von Schweizer Wohnimmobilien. Jede Stornierung der Registrierung oder Änderung des tatsächlichen Wohnortes aus der Schweiz nach dem 1. Januar 2021 führt zum Verlust des Großvaters.
Weitere Ausnahmen
Schweizer Immobilienbesitz vor dem Brexit
Bürger des Vereinigten Königreichs, die vor dem 1. Januar 2021 legal Schweizer Wohnimmobilien erworben haben, behalten sich das Recht vor, diese Immobilie zu besitzen. Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union hat keinen Einfluss auf die rechtliche Situation bei Wohnimmobilien in der Schweiz.
Reisende über Grenzen hinweg vor dem Brexit
Bürger des Vereinigten Königreichs, die am 1. Januar 2021 über die Grenze in die Schweiz gereist sind und anschließend diesen Status beibehalten haben, behalten für den Erwerb von Schweizer Wohnimmobilien ihren Status nach dem Brexit. Sie profitieren weiterhin von der Ausnahme des Lex-Koller-Gesetzes, die es grenzüberschreitenden Reisenden ermöglicht, an ihrem Arbeitsplatz in der Schweiz ein Zweitwohnsitz zu erwerben.
Hintergrund
Die sogenannte „Lexcolor Rule“ der Schweiz verbietet das ausländische Eigentum an Schweizer Immobilien, es sei denn, der ausländische Käufer hat eine Erlaubnis dazu. Da Gewerbeimmobilien vom Lex-Koller-Gesetz ausgenommen sind, liegt ihre Hauptanwendung bei Schweizer Wohnimmobilien.
Dank bilateraler Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union befreit die Lex Koller-Regel Ausländer aus der Europäischen Union von den Genehmigungsanforderungen, sobald sie einen legalen und tatsächlichen Wohnsitz in der Schweiz erhalten. Ausländer aus Ländern außerhalb der Europäischen Union profitieren nicht von dieser Ausnahmeregelung und benötigen daher eine schweizerische Aufenthaltserlaubnis, um schweizerische Immobilien ohne Erlaubnis erhalten zu können.
Kaufen Sie Schweizer Wohnimmobilien mit einer sehr begrenzten Genehmigung und die Genehmigungen sind in der Anwendung beschränkt. Einige (Touristen-) Kantone haben eine Genehmigungsquote, die es ihnen ermöglicht, selbst genutzte Ferienhäuser zu kaufen.
Mit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union ist das Vereinigte Königreich ein Land außerhalb der Europäischen Union geworden. Gemäß dem am 25. Februar 2019 zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich geschlossenen und am 25. September 2020 vom Schweizer Parlament genehmigten internationalen Vertrag ist die Übertragung in Bezug auf Schweizer Immobilien wie folgt geregelt:
- Immobilien, die ein britischer Staatsbürger vor dem 1. Januar 2021 legal in der Schweiz erworben hat, bleiben vom Brexit unberührt.
- Jeder britische Staatsbürger, der am 1. Januar 2021 seinen legalen und tatsächlichen Wohnsitz in der Schweiz hat, darf ohne Erlaubnis Schweizer Wohnimmobilien erwerben, sofern er bis zum Erwerb von Schweizer Immobilien seinen legalen und tatsächlichen Wohnsitz behält.
- Jeder britische Staatsbürger mit Schweizer Reisestatus am 1. Januar 2021, der diesen Status beibehält, kann von einer Befreiung nach dem Lex-Koller-Gesetz profitieren und ein Zweitwohnsitz in seinem Arbeitsbereich in der Schweiz erwerben.
Die Genehmigung des schweizerisch-britischen Vertrags unterliegt noch einem fakultativen Referendum, was höchst unwahrscheinlich ist. Wenn bis zum 14. Januar 2021 kein Referendum stattfindet, tritt der schweizerisch-britische Vertrag am 1. März 2021 offiziell in Kraft. In der Zwischenzeit wurde der schweizerisch-britische Vertrag bereits seit dem 1. Januar 2021 formal umgesetzt.
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