Die Heiratssteuerstrafe in der Schweiz steht wieder im Rampenlicht

Die Heiratssteuerstrafe in der Schweiz steht wieder im Rampenlicht

Verheiratete Paare werden in der Schweiz gemeinsam besteuert, im Gegensatz zu unverheirateten Paaren, die einzeln besteuert werden. Dies wirkt sich häufig steuerlich negativ aus und verhindert, dass ein Ehegatte einer Erwerbstätigkeit nachgeht, was Frauen unverhältnismäßig stark trifft.

Seit vielen Jahren drängen einige politische Parteien auf die Beseitigung dessen, was im Wesentlichen eine Diskriminierung aufgrund des Familienstands darstellt.

Das Thema rückte diese Woche wieder ins Rampenlicht, als die Regierung bis zum 27. März 2024 eine Frist für die Reaktion auf eine Initiative zu diesem Thema hatte, berichtete SRF.

Der Bundesrat hat diese Woche einen Vorschlag vorgelegt, der die individuelle Besteuerung aller Personen unabhängig vom Familienstand vorsieht. Der Vorschlag hätte die gleichen Auswirkungen wie die Initiative insgesamt. Der Hauptunterschied besteht darin, dass die Initiative im Erfolgsfall eine Änderung der Verfassung zur Folge hätte, während der Plan des Bundesrates nur rechtliche Änderungen erfordern würde. Aufgrund der Ähnlichkeit lehnt der Bundesrat die Initiative ab und hofft, dass die Organisatoren sie zurückziehen.

Dieses Thema wird nun von einem Ausschuss untersucht und im Parlament und im Senat diskutiert.

Von der Strafe der Ehesteuer sind vor allem diejenigen betroffen, deren Ehepartner jeweils zwischen 75.000 und 125.000 Franken pro Jahr verdienen. Davon betroffen sind etwa 450.000 berufstätige Ehegatten und 250.000 pensionierte Ehegatten, also weniger als 10 % der Bevölkerung.

Die Organisatoren dieser Initiative stehen auch hinter einer ähnlichen Initiative, die darauf abzielt, die Ungleichbehandlung verheirateter Rentner zu beseitigen, die eine individuelle staatliche Rente in Höhe des 1,5-fachen statt des doppelten Betrags erhalten.

Die Beseitigung dieser Ungleichheiten ist kostspielig, daher ist die Frage, wie sie finanziert werden können, eine zentrale Frage. Darüber hinaus steht die Durchsetzung solcher Änderungen auf Bundesebene im Widerspruch zur Unabhängigkeit der Kantone bei der Entscheidungsfindung in Steuerfragen.

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Die Schweizer Finanzministerin Karin Keller-Sutter sagte an einer Pressekonferenz, dass die Kantone, die auch die Einführung von Individualsteuern unterstützen müssen, eine zehnjährige Übergangsphase fordern.

Mehr dazu:
SRF-Artikel (in Deutschland)

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