Die Schweiz will Sonntagsarbeit in städtischen Touristengebieten erlauben
Die Eidgenössische Verwaltung für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat einen Vernehmlassungsprozess zu einem Verordnungsvorschlag gestartet, der Sonntagsarbeit in urbanen Tourismusgebieten ermöglichen soll.
Diese Überprüfung zielt darauf ab, einen rechtlichen Rahmen für diese Änderung zu schaffen und richtet sich an Großstädte mit einer Bevölkerung von mehr als 60.000 Menschen und mindestens 50 Prozent ausländischen Gästen an den gesamten Hotelaufenthalten, berichtete SchengenVisaInfo.com.
Nur urbane Touristen-Hotspots in der Schweiz sollen der neuen Regelung unterliegen. Daher ist diese Ausnahme auf Großstädte mit mehr als 60.000 Einwohnern beschränkt, in denen der Anteil ausländischer Gäste am Gesamtaufenthalt im Hotel mindestens 50 Prozent beträgt.
Wie der Schweizer Bundesrat erklärt, konzentriert sich die vorgeschlagene Revision auf städtische Tourismusgebiete, vor allem auf solche, die als Gebiete mit einer Vielzahl von Unterkünften, Gastronomieangeboten und kulturellen Attraktionen in Gehweite identifiziert wurden.
Darüber hinaus wird in derselben Überprüfung darauf hingewiesen, dass die Überprüfung, die auch für Geschäfte gilt, die internationale Touristen bedienen, keine Auswirkungen auf die geltenden Vorschriften zu Ladenöffnungszeiten hat.
Das bedeutet, dass sich mit der vorgeschlagenen Überarbeitung nicht die Regeln ändern, wann Geschäfte öffnen dürfen, sondern vielmehr die Möglichkeit adressiert wird, in einigen Bereichen Arbeitnehmer am Sonntag einzustellen.
Darüber hinaus haben Arbeitnehmer, die Sonntagsarbeit leisten, nach dem Regelungsvorschlag Anspruch auf eine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Vergütung. Sie haben außerdem das Recht, alternative Ruhezeiten zu beantragen.
Die Regelung sieht vor, dass Arbeitnehmer, die von der Sonntagsarbeit betroffen sind, neben arbeitsrechtlichen Ansprüchen auf Ersatz der Ruhezeit Anspruch auf eine Vergütung für die Sonntagsarbeit haben, die über die gesetzliche Regelung hinausgeht. Es ist Sache des Kantons, über die Festlegung dieser Entschädigungen zu entscheiden.
Der Aufruf zu dieser Überprüfung kam 2022 von der Schweizer Tourismuszentrale und den Partnerstädten. Sie drängten darauf, den Begriff „Tourismusregion“ neu zu definieren, um der sich entwickelnden Landschaft des internationalen Städtetourismus Rechnung zu tragen.
Die Behörden haben noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob in städtischen Tourismusgebieten sonntags gearbeitet werden darf. Es wird erwartet, dass die positive Entscheidung das Erlebnis internationaler Besucher verbessert und gleichzeitig die Rechte der Arbeitnehmer respektiert.
Um Touristen ein besseres Erlebnis zu bieten, möchte die Schweiz auch die touristische Mobilität effizienter und nachhaltiger gestalten.
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