Schweiz – Arbeitsgenehmigungsquoten für 2024 angekündigt

Schweiz – Arbeitsgenehmigungsquoten für 2024 angekündigt

1. Dezember 2023

Am 29. November 2023 gab der Schweizer Bundesrat bekannt, dass die Quoten für im Kalenderjahr 2024 neu eingereichte Arbeitsbewilligungsgesuche für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige (mit Wohnsitz) gleich bleiben. Mehr als vier aufeinanderfolgende Monate/120 Tage pro Jahr), Dienstleister/entsandte Arbeitskräfte mit Wohnsitz in der EU/EFTA und britische Staatsangehörige (auch mit einem Aufenthalt von mehr als vier aufeinanderfolgenden Monaten/120 Tagen pro Jahr).

Unter Berücksichtigung des weiterhin bestehenden wirtschaftlichen Bedarfs an Fachkräften aus Drittstaaten sowie den Ergebnissen der Gespräche mit den Kantonen und Sozialpartnern hat der Bund beschlossen, die Anzahl der Langzeitbewilligungen B und der Kurzbewilligungen L für Nicht-EU-Staaten beizubehalten /EFTA-Bürger.

Auch die Anzahl der Langzeit-B- und Kurzzeit-L-Arbeitskräfte für Dienstleister/entsandte Arbeitskräfte mit Sitz in der EU/EFTA und britischen Staatsangehörigen bleibt gleich.

Die Schweizer Regierung hat für 2024 folgende Quoten bekannt gegeben:

  • 4.000 Kurzzeitbewilligungen „L“ für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige;
  • 4.500 Langzeitbewilligungen B für Nicht-EU/EFTA-Bürger;
  • 3.000 Kurzzeitbewilligungen „L“ für Dienstleister/Leihkräfte mit Sitz in der EU/EFTA;
  • 500 Langzeitbewilligungen „B“ für Dienstleister/entsandte Arbeitskräfte mit Sitz in der EU/EFTA;
  • 1.400 Kurzzeitgenehmigungen für britische Staatsbürger;
  • 2.100 langfristige B-Genehmigungen für britische Staatsbürger.

Quoten für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige werden auf Kalenderjahresbasis vergeben, während Quoten für Dienstleister/entsandte Arbeitskräfte mit Wohnsitz in der EU/EFTA und britischen Staatsangehörigen vierteljährlich vergeben werden.

Obwohl die zugeteilten Kontingente ausreichen sollten, um den gesamten Bedarf abzudecken, können die Kontingente für Dienstleister/entsandte Arbeitskräfte mit Sitz in der EU/EFTA vor Ende eines jeden Quartals ausgeschöpft sein.

Einblicke in die Migration

Arbeitgebern wird Folgendes empfohlen:

  • Warten Sie nicht bis zum Jahresende, um wichtige Anfragen zu stellen;
  • Prüfen Sie die Möglichkeit, kurzfristige Einsätze nach Möglichkeit auf vier Monate oder 120 Tage pro Zwölfmonatszeitraum zu reduzieren, was nicht von der Verfügbarkeit von Quoten abhängt;
  • Informieren Sie die Behörden, wenn eine Arbeitsbewilligung erteilt wurde, die Person diese Bewilligung jedoch aufgrund einer Planänderung oder einer vorzeitigen Ausreise aus der Schweiz nicht nutzen wird, da es für die Behörden möglich ist, die erteilte Arbeitserlaubnis für eine neue Situation wiederzuverwenden;
  • Wenn möglich, fördern Sie lokale Arbeitsverträge in der Schweiz für EU-/EFTA-Staatsangehörige, die zur Arbeit in die Schweiz kommen (anstelle des Entsendestatus);
  • Nutzung des Azubi-Austauschprogramms zwischen der Schweiz und verschiedenen Ländern (für das Azubi-Austauschprogramm gelten gesonderte Kontingente);
  • Kontaktieren Sie ANewland ChaseEinwanderungsspezialist für fallspezifische Beratung
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Dieses Einwanderungs-Update dient nur zu Informationszwecken und ist kein Ersatz für rechtliche oder szenariospezifische Beratung. Darüber hinaus ist es wichtig zu beachten, dass Einwanderungserklärungen plötzlichen und unerwarteten Änderungen unterliegen können. Den Lesern wird empfohlen, sich für Fall- oder Unternehmensbewertungen an Newland Chase zu wenden.

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