Sportrecht 2023 – Sport
1. Organisatorisch
1.1 Anti-Doping
Doping ist nach Schweizer Recht eine Straftat
Nach schweizerischem Recht stellt die Verwendung oder Verwendung verbotener Substanzen für den Sportler, der diese Substanzen verwendet oder verwendet, an sich keine Straftat dar. Bestimmte Handlungen im Zusammenhang mit Doping sind jedoch nach dem Bundesgesetz über die Sportförderung und -ausübung („Sportförderungsgesetz“, Sportgesetz) strafbar.
Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren kann bestraft werden, wer zum Zwecke des Dopings Stimulanzien herstellt, besitzt, einführt, ausführt, transportiert, vertreibt, verkauft, verschreibt, vermarktet, verabreicht oder besitzt oder verbotene Methoden anwendet an andere Personen. Die Strafe gilt sowohl für Profisportarten als auch für Amateursportarten wie Bodybuilding und Fitness, ohne Bezug zum Leistungs- oder Profisport.
Verbotene Substanzen
Nach dem Sportförderungsgesetz verbotene Substanzen und Methoden werden in einer umfassenden Liste dargestellt. Obwohl es erhebliche Überschneidungen gibt, stimmt die Liste nicht vollständig mit der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur überein.
Weitere Anti-Doping-Bestimmungen/Nationale Anti-Doping-Organisation
Darüber hinaus unterliegen Schweizer Sportler den Anti-Doping-Bestimmungen der Sportverbände und der Welt-Anti-Doping-Agentur und können wegen Dopingvergehen nach dem geltenden Sanktionsregime des Welt-Anti-Doping-Codes bestraft werden ( und entsprechende Verordnungen zur Umsetzung des Kodex). .
Switzerland Anti-Doping ist von den Schweizer Behörden und von der Welt-Anti-Doping-Agentur offiziell als nationale Anti-Doping-Agentur anerkannt. Ihre Aufgabe ist die Bekämpfung von Doping im Sport durch Tests, Ermittlungen, Präventivmaßnahmen und Zusammenarbeit, einschließlich der Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden.
Umsetzung des Welt-Anti-Doping-Kodex
In der Schweiz wird der Welt-Anti-Doping-Kodex in Form der sogenannten Statuten des Schweizerischen Nationalen Olympischen Komitees umgesetzt, mit verbindlicher Wirkung für alle Mitgliedsverbände. Den Dopingcode finden Sie hier:
Anti-Doping Schweiz.
Aktuelle Rechtsprechung
Die jüngsten Fälle, in denen nach dem SPA-Gesetz strafrechtliche Sanktionen verhängt wurden, beziehen sich auf die illegale Herstellung und Verbreitung von Dopingmitteln im Bodybuilding-Bereich. Häufig stehen diese Fälle im Zusammenhang mit anderen Verstößen gegen andere Landesgesetze – beispielsweise gegen das Bundesgesetz über Medizinprodukte und -geräte. Die Fälle wurden bereits vor das Schweizer Bundesgericht gebracht und die verhängten Strafen umfassten Gefängnisstrafen, Geldstrafen und die Beschlagnahme großer Bargeldbeträge.
Auf internationaler Sportebene lässt sich feststellen, dass der Internationale Sportgerichtshof (CAS) mit Sitz im schweizerischen Lausanne regelmäßig über Verstöße gegen Anti-Doping-Regeln entscheidet. Bei diesen Verfahren handelt es sich in der Regel um Einsprüche gegen Sanktionen, die wegen Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen verhängt wurden. Zu den jüngsten Beispielen zählen beispielsweise die australische Schwimmerin Shayna Jack (CAS A1/2020), die italienische Motorradfahrerin Andrea Iannone (CAS 2020/A/6978 & CAS 2020/A/7068) und die russische Skaterin Kamila Valeeva (CAS 2023). /A/9451-55-56).
1.2 Integrität
Nach schweizerischem Recht wird unterschieden zwischen Fehlverhalten, das sportliche Wettbewerbe direkt manipuliert („Spielmanipulation“ im klassischen Sinne), und rechtswidrigem Verhalten, das nicht direkt die Ergebnisse eines sportlichen Wettbewerbs manipuliert, aber ansonsten die Integrität des Sports beeinträchtigt Leitungsgremien (insbesondere Bestechungshandlungen im Zusammenhang mit Sportfunktionären im Zusammenhang mit Bewerbungsverfahren).
Manipulation von Sportwettkämpfen (Matchmanipulation)
In Fällen im Zusammenhang mit der Manipulation von Sportwettkämpfen bildet das Sportförderungsgesetz (Sportförderungsgesetz) samt seiner Ausführungsverordnung den rechtlichen Rahmen.
Im Rahmen der Kauf- und Verkaufsvereinbarung ist jede Person berechtigt, die einer Person, die eine Funktion in einem Sportwettbewerb ausübt (einschließlich Sportlern, Trainern und Schiedsrichtern), auf den Sportwetten angeboten werden, einen ungerechtfertigten Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt, um den Verlauf zu verzerren dieses Wettbewerbs. Sportliche Wettkämpfe können zu ihren Gunsten oder zu Gunsten Dritter sanktioniert werden. Umgekehrt kann dies auch bestraft werden, wenn eine solche Person in Ausübung einer Funktion in einem sportlichen Wettkampf einen unverdienten Vorteil verlangt, annimmt oder sich versprechen lässt.
Sowohl aktive als auch passive Sportmanipulationen werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und/oder einer Geldstrafe geahndet.
Sonstiges rechtswidriges Verhalten
Fehlverhalten, das den sportlichen Wettbewerb nicht direkt manipuliert, aber dennoch die Integrität des Sports beeinträchtigt, wie etwa die Bestechung von Sportfunktionären, unterliegt in erster Linie dem schweizerischen Strafrecht.
Sowohl aktive als auch passive Bestechung sind verboten und können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
In diesem Zusammenhang können Strafen nicht nur gegen die verletzende Person, sondern auch gegen den Arbeitgeber verhängt werden. Einer Organisation wie einem Sportverband kann eine Geldstrafe von bis zu 5 Millionen Schweizer Franken auferlegt werden, wenn sie nicht alle angemessenen Regulierungsmaßnahmen ergreift, die erforderlich sind, um ein solches Fehlverhalten zu verhindern (d. h. Haftung für Regulierungsfehler).
Meldepflichten
Schweizer Sportverbände sind verpflichtet, der zuständigen Behörde eine Anzeige zu erstatten, wenn der Verdacht eines Betrugs bei einem in der Schweiz durchgeführten Wettbewerb oder bei dem in der Schweiz Sportwetten angeboten werden.
Beschränkungen der Bundesfinanzierung
Sportorganisationen dürfen vom Bundesamt für Sport (BASPO) nur dann staatliche Fördermittel erhalten, wenn sie ihre Mitglieder daran hindern, Sportwetten auf ihre eigenen Wettbewerbe abzuschließen und Insiderinformationen missbräuchlich zu verwenden oder zu veröffentlichen.
Maßnahmen der Sportverwaltungsbehörden
Darüber hinaus haben die Sportverbände vielfältige Maßnahmen zur Bekämpfung von Verhaltensweisen ergriffen, die die Integrität von Sportwettkämpfen beeinträchtigen. Diese reichen von Meldepflichten bis hin zu Sanktions- und Überwachungssystemen.
Im Fußball beispielsweise hat die UEFA (in Zusammenarbeit mit Sportradar) ein Wettbetrugserkennungssystem implementiert, das unregelmäßige Wettbewegungen vor dem Spiel und auf allen wichtigen Wettmärkten erkennt. Darüber hinaus haben die meisten internationalen Sportverbände mit Sitz in der Schweiz Verhaltenskodizes, Ethikkodizes oder ähnliche Regeln eingeführt, um die Integrität ihrer Sportarten zu schützen. Verstöße gegen diese Regeln werden in der Regel mit empfindlichen Strafen geahndet.
Das Gesetz, wie es in früheren Fällen festgestellt wurde
In einer aktuellen Entscheidung verhängte die UEFA wegen Spielmanipulationen gegen den albanischen Fußballverein Skenderbeu ein zehnjähriges Verbot von der Teilnahme an UEFA-Wettbewerben und eine Geldstrafe von einer Million Euro. Sowohl das Sportschiedsgericht als auch das Schweizer Bundesgericht bestätigten die Sanktionen (4A_462/2019).
1.3 Wetten
Nach dem neu erlassenen Bundesglücksspielgesetz sind Wetten grundsätzlich erlaubt, unterliegen jedoch strengen behördlichen und bewilligungsrechtlichen Auflagen.
Regulierungssystem für Sportverbände
Zahlreiche internationale (Sport-)Verbände (IFs) mit Sitz in der Schweiz verfügen über ein spezifisches Regulierungssystem, einschließlich Regeln gegen illegale Wetten. Dieses Regulierungssystem wird dann auf die nationale Ebene übertragen und dann von den nationalen Sportverbänden umgesetzt.
Typischerweise ist es Personen, die an einen internationalen Ethikkodex gebunden sind – d. h. Funktionären, Schiedsrichtern, Spielern usw. – verboten, direkt oder indirekt auf ihre jeweiligen Sportarten und olympische Wettbewerbe im Allgemeinen zu wetten. Darüber hinaus dürfen sie keine Insiderinformationen (z. B. Teamtaktiken oder Verletzungen) weitergeben und müssen verdächtiges Verhalten stets melden.
Zu den Strafen können Disziplinarmaßnahmen wie eine Geldstrafe oder eine Suspendierung bis hin zu einer lebenslangen Sperre gehören. Bemerkenswerte Beispiele für Ethikkodizes für in der Schweiz ansässige IFs sind der FIFA-Ethikkodex, der IIHF-Verhaltenskodex und der IOC-Kodex zur Verhinderung von Wettbewerbsmanipulationen.
Zusammenarbeit
Sportverbände schließen häufig Kooperationsvereinbarungen, um die Integrität ihres Sports zu schützen. Beispielsweise unterzeichnete die UEFA eine Absichtserklärung mit der Strafverfolgungsbehörde der Europäischen Union (Europol) für gegenseitige Unterstützung, Informationsaustausch und Bildungsprogramme.
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Ursprünglich veröffentlicht im Global Practice Guide von Chambers.
Der Inhalt dieses Artikels soll einen allgemeinen Leitfaden zum Thema bieten. Es wird empfohlen, sich von Spezialisten für Ihre Situation beraten zu lassen.
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