VT5 gibt möglichen Unternehmenszusammenschluss mit der R&S Group bekannt – 2. Oktober 2023 um 01:02 Uhr EDT

VT5 gibt möglichen Unternehmenszusammenschluss mit der R&S Group bekannt – 2. Oktober 2023 um 01:02 Uhr EDT

VT5 Acquisition Company AG / Schlagwort(e): Fusionen und Übernahmen
VT5 gibt einen möglichen Unternehmenszusammenschluss mit der R&S Group bekannt

02. Oktober 2023 / 07:00 Uhr MEZ/Mitteleuropäische Zeit
Herausgabe einer individuellen Ankündigung gemäß Artikel. 53 Liter
Für den Inhalt dieser Anzeige ist ausschließlich die Quelle verantwortlich.

Diese Ankündigung oder die hierin enthaltenen Informationen erfolgen nicht und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Japan oder einer anderen Gerichtsbarkeit verbreitet werden, in der eine solche Verbreitung oder Veröffentlichung rechtswidrig wäre oder eine Registrierung oder andere Maßnahmen erfordern würde, noch darf dies der Fall sein Es stellt ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in diesen Ländern dar.

Maßgeschneiderte Werbung entsprechend dem Artikel. 53 Liter
2. Oktober 2023

VT5 gibt einen möglichen Unternehmenszusammenschluss mit der R&S Group bekannt

VT5 erwägt einen Unternehmenszusammenschluss mit der R&S Group, einem führenden Anbieter von elektrischen Infrastrukturkomponenten in der Schweiz und auf internationalen Märkten.

VT5 Acquisition Company AG („VT5“), ein an der SIX notierter Schweizer SPAC, hat exklusive Verhandlungen über einen möglichen Unternehmenszusammenschluss mit der R&S Group aufgenommen.

Heinz Kundert, Vorstandsvorsitzender von VT5, kommentierte: „Das VT5-Team freut sich über die Möglichkeit, der R&S Group, einem führenden Anbieter von Strom- und Verteiltransformatoren in der Schweiz und auf internationalen Märkten, beizutreten, mit dem Ziel, sie zu entwickeln.“ ein börsenkotiertes Schweizer Unternehmen. Alle Investitionsgrundsätze in VT5 wurden erfüllt.“ Beim Börsengang für einen erfolgreichen Unternehmenszusammenschluss oder Crossover mit der R&S Group identifiziert, eine spannende Wachstumssituation, die durch den weltweiten Bedarf an Elektrifizierung und Energiewende befeuert wird. R&S profitiert direkt davon Megatrends wie Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Netzmodernisierung.

Die R&S Group („R&S Group“ oder das „Unternehmen“) hat ihren Hauptsitz in Sissach/BL, Schweiz. Die R&S-Gruppe verfügt über sechs Produktionsstätten in der Schweiz, Italien, Polen und im Nahen Osten und beliefert lokale sowie verschiedene europäische Exportmärkte mit kleinen und mittleren Leistungs- und Verteilungstransformatoren sowie anderen Komponenten im Versorgungs-, Infrastruktur- und Industriesektor. Der derzeitige Eigentümer der R&S Group, einem von der CGS Management AG („CGS“) verwalteten Private-Equity-Fonds mit Hauptsitz in Pfäffikon/SZ, Schweiz, der von der R&S Group verwaltet wird, hat es dem Unternehmen ermöglicht, von der steigenden Nachfrage nach Energieproduktion und -verteilung zu profitieren , angetrieben durch den Trend Globale Dekarbonisierung.

VT5 strebt den Abschluss verbindlicher Vereinbarungen und den Abschluss der Transaktion bis Ende 2023 an und plant in diesem Zusammenhang eine Kapitalbeschaffung durch ein Angebot zur Finanzierung aller Teile des Kaufpreises, die nicht durch den Treuhandbetrag gedeckt sind. Der Ausgabepreis wird voraussichtlich auf CHF 10.00 bis CHF 10.50 pro Aktie festgelegt.

Siehe auch  Die Grand Slam of Curling-Saison beginnt mit der HearingLife Tour Challenge

Die Transaktion unterliegt weiterhin den endgültigen Vereinbarungen und verschiedenen anderen Bedingungen. Weitere Ankündigungen erfolgen gemäß den etablierten benutzerdefinierten Veröffentlichungsverfahren.

Kalenderbericht 2023
Ergebnisse des Geschäftsjahres 2022/23: 13. Dezember 2023

Kommunikation
Übernahmegesellschaft VT5 AG
Kommunikation und Investor Relations
Doris Rudschhauser
Telefon: +41 79 410 81 88
E-Mail: [email protected]

Über VT5
VT5 ist eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Acquisition Company, SPAC), die ein Instrument zur direkten oder indirekten Übernahme eines oder (falls gleichzeitig) mehrerer Unternehmen oder Betriebsgesellschaften darstellt, um sie an die Börse zu bringen und maßgeschneiderte Unterstützung zu bieten. VT5 stellt dem Zielunternehmen die industrielle und technische Expertise eines erfahrenen Teams zur Verfügung, um einen schnellen und reibungslosen Weg zur Aktiengesellschaft in der Schweiz zu ermöglichen. VT5 möchte diese Investitionsmöglichkeit für Investoren erschließen, indem es innerhalb von 24 Monaten nach der Börsennotierung einen Unternehmenszusammenschluss mit einem führenden Technologie- und Innovationsunternehmen eingeht, das auf wissenschaftlicher Forschung basiert. Geografisch strebt VT5 den Erwerb von Geschäften in Mittel- und Nordeuropa an, wobei der Schwerpunkt auf der DACH-Region und insbesondere der Schweiz liegt.

Die Anteile der Klasse A und die rückkaufbaren Optionsscheine sind an der SIX Swiss Exchange unter den Symbolen VT5 bzw. VT5W notiert.

Weitere Informationen zu VT5 und seinem Börsengang finden Sie unter www.vt5.ch.

Haftungsausschluss
Im Zusammenhang mit dem Unternehmenszusammenschluss wurde keine Vereinbarung getroffen. Jeder Unternehmenszusammenschluss und seine Umsetzung unterliegen der Zustimmung der investierenden Aktionäre von VT5, der Zustimmung der VT5-Aktionärsversammlung zu anderen für die Durchführung des Unternehmenszusammenschlusses erforderlichen Punkten, der Durchführung eines Aktienrückkaufs, um den Aktionären die Rücknahme zu ermöglichen, und seinem erfolgreichen Abschluss. Anbieten und Erhöhen von Kapital zur Finanzierung aller Teile des Kaufs, die nicht durch Garantiebeträge oder auf andere Weise finanziert werden, und Einholen aller von der Börse erforderlichen Genehmigungen. Für den Fall, dass eine Unternehmenszusammenschlussvereinbarung abgeschlossen wird, die allen derartigen zusätzlichen Schritten unterliegt, werden zusätzlich zu den gerade genannten Schritten detaillierte Informationen über das Unternehmen und den Unternehmenszusammenschluss unmittelbar nach Abschluss dieser Vereinbarung veröffentlicht. Im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen und anderen beschriebenen Schritten sollten Sie sich ausschließlich auf diese zusätzlichen Veröffentlichungen verlassen.

Diese Ankündigung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen hinsichtlich der erwarteten zukünftigen Leistung von VT5 („zukunftsgerichtete Aussagen“) enthalten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind an der Verwendung zukunftsgerichteter Terminologie zu erkennen, einschließlich der Begriffe „Ziel“, „glaubt“, „schätzt“, „erwartet“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „kann“ und „ Wille“. „oder „sollte“ oder jeweils deren negative Versionen oder eine andere ähnliche Terminologie. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Tatsachen sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Vorstands der Direktoren und des Managements von VT5 und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten. Es ist bekannt, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten abweichen können. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für die Zukunft verstanden werden Leistung oder Ergebnisse und stellen nicht notwendigerweise einen genauen Hinweis darauf dar, ob solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Nein. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung. VT5 übernimmt keine Verpflichtung dazu und erwartet dies auch nicht die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Informationen, Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu überarbeiten oder um neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder etwaige Fehler zu korrigieren. kann nachträglich klar werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. VT5 geht davon aus Es besteht keinerlei Haftung hinsichtlich der Verwirklichung solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.

Siehe auch  Die Überraschung der Bank of Japan im ersten Zug des Jahres 2023 kann nicht ausgeschlossen werden

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren von VT5 dar und stellt keinen Prospekt oder eine ähnliche Mitteilung im Sinne der Artikel 35 ff. dar. Oder 69 des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes. Es ist nicht gestattet, Kopien dieser Ankündigung an Länder zu senden, zu verteilen, von dort aus zu übertragen oder der Öffentlichkeit auf andere Weise zugänglich zu machen, wenn dies gesetzlich verboten oder verboten ist. Jede Anlageentscheidung in Bezug auf die öffentlich angebotenen Wertpapiere von VT5 sollte ausschließlich auf der Grundlage des entsprechenden Prospekts, sofern veröffentlicht, getroffen werden.

Diese Mitteilung wird nur an (i) Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs und (ii) Personen verteilt, die über Berufserfahrung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Investitionen im Sinne von Abschnitt 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 verfügen, und richtet sich nur an diese . (Financial Promotion) Order 2005 („die Order“) oder (iii) vermögende Unternehmen und andere Personen, denen die Order rechtmäßig mitgeteilt werden darf und die unter Abschnitt 49(2) der Order fallen (alle diese Personen zusammengenommen). „Beteiligte Personen“ genannt). Alle Investitionen oder Investitionsaktivitäten, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, stehen nur den entsprechenden Personen zur Verfügung und werden nur mit den entsprechenden Personen durchgeführt. Personen, bei denen es sich nicht um relevante Personen handelt, dürfen weder auf diese Ankündigung noch auf deren Inhalte reagieren oder sich darauf verlassen.

Diese Bekanntmachung stellt kein „öffentliches Angebot von Wertpapieren“ im Sinne der Verordnung 2017/1129 der Europäischen Union („Prospektverordnung“) der darin genannten Wertpapiere („Wertpapiere“) in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union dar Wirtschaftsraum („EWR“). Oder im Vereinigten Königreich („UK“) die Verordnung (EU) 2017/1129, da sie Teil des nationalen Rechts gemäß dem European Union (Withdrawal) Act 2018 in der jeweils gültigen Fassung ist („UK-Prospekt“) Verordnung“). Alle Angebote von Wertpapieren an Personen im EWR oder im Vereinigten Königreich erfolgen gemäß einer Ausnahmeregelung gemäß der Prospektverordnung oder der Prospektverordnung des Vereinigten Königreichs (je nach Anwendbarkeit), wie in den Mitgliedsstaaten des EWR oder des Vereinigten Königreichs anwendbar, von der Prospektpflicht. Wertpapierangebote.

Siehe auch  Emissionsziele: Indien gehört zu den vier großen Volkswirtschaften, die die Pariser Klimaziele erreichen werden | Indien-Nachrichten

Die hierin genannten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) registriert und dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch an U.S.-Personen (im Sinne dieses Begriffs) angeboten oder verkauft werden ist in Regulation S des Securities Act Financial definiert), es sei denn, die Wertpapiere sind gemäß dem Securities Act registriert oder es besteht eine Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act. Der Emittent der Wertpapiere hat keinen Teil des Angebots (sofern vorhanden) in den Vereinigten Staaten registriert und beabsichtigt auch nicht, dies zu tun, und beabsichtigt auch nicht, ein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten durchzuführen. Im Rahmen des Angebots können Wertpapiere gegebenenfalls außerhalb der Vereinigten Staaten unter Berufung auf Regulation S und innerhalb der Vereinigten Staaten an „qualifizierte institutionelle Käufer“ (wie dieser Begriff in Regel 144A des Securities Act definiert ist („Rule 144A.“) angeboten und verkauft werden )) unter Berufung auf Regel 144A. Potenzielle Käufer werden hiermit darüber informiert, dass Verkäufer von Wertpapieren sich auf die Ausnahme von den Bestimmungen von Abschnitt 5 des Securities Act gemäß Regel 144A berufen können.

Diese Ankündigung oder die darin enthaltenen Informationen erfolgen nicht und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Japan oder einer anderen Gerichtsbarkeit verbreitet werden, in der eine solche Verbreitung oder Veröffentlichung rechtswidrig wäre oder eine Registrierung oder andere Maßnahmen erfordern würde und dies auch der Fall ist stellen kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in diesen Ländern dar.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert