Die Banker der Credit Suisse klagen wegen AT1-Boni, die im Rahmen des UBS-Deals gestrichen wurden
GENF – Etwa 50 Banker der Credit Suisse verklagen die Schweizer Finanzaufsicht, weil sie im Rahmen der staatlich vermittelten Übernahme des notleidenden Kreditgebers durch die UBS ihre auf Anleihen basierenden Boni wertlos gemacht haben.
Die Mitarbeiter klagen auf die Abschreibung sogenannter Emergency Capital Grants (CCAs), die auf einer riskanten Anleihenklasse, den sogenannten Additional Tier 1s (AT1s), basieren, so ein Sprecher des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, der jedoch keine Einzelheiten nennen wollte. über den Zeitpunkt der Geltendmachung von Ansprüchen.
Der Gerichtssprecher sagte, das Personal sei in drei Gruppen aufgeteilt worden. Einer wird von Nater Dallafior vertreten, so eine Person, die mit dem Rechtsstreit vertraut ist und unter der Bedingung anonym bleibt. Die Zürcher Anwaltskanzlei lehnte eine Stellungnahme ab.
Das Schicksal anleihengebundener Boni ist seit der Notrettung und Übernahme der UBS im März einer der rechtlichen Brennpunkte. Letzte Woche hat die Credit Suisse ihre Berufung gegen die Entfernung der Preise zurückgezogen. Vor dem Widerruf argumentierte die in Zürich ansässige Bank, dass Umfrage-AT1s nicht für CCA gelten sollten, da sie nicht vom Kreditgeber ausgegeben wurden, sondern von anderen Unternehmen der Bankengruppe gewährt wurden.
Die Credit Suisse lehnte es ab, sich zu den Gründen für die Einstellung ihres Verfahrens oder den Ansprüchen der Banker zu äußern. Die Bedingungen der Fusionsvereinbarung verpflichteten die Bank dazu, keine rechtlichen Schritte zu unternehmen, die das von der Regierung vermittelte Rettungspaket gefährden könnten.
AT1-Anleihen wurden nach der Finanzkrise 2008 geschaffen und sind die niedrigste Klasse von Bankschulden. Sie erwirtschaften in guten Zeiten beeindruckende Renditen, stecken aber den ersten Rückschlag ein, wenn die Bank in Schwierigkeiten gerät. Sogar Aktionäre – oft die ersten Dominosteine, die in solchen Situationen fallen – profitierten von der von den Schweizer Behörden organisierten Übernahme, während die AT1-Inhaber der Credit Suisse leer ausgingen.
Beim Schweizer Bundesgericht sind nicht weniger als 230 Beschwerden von rund 2.500 Klägern eingegangen, deren Anleihen auf Null abgeschrieben wurden. Sie argumentieren, dass die Abschreibung von Anleihen im Wert von 17 Milliarden US-Dollar ein unfairer und unverhältnismäßiger Schritt sei, der im Gegensatz zu Insolvenzverfahrensvereinbarungen die Aktionäre vor die Anleihegläubiger stelle.
Die Befürworter des Regulierungsentscheids Finma weisen darauf hin, dass das Risiko einer Abschreibung in den feinen Linien der Anleihe klar umrissen sei.
Finamah lehnte es ab, sich zu den Fällen zu äußern. Und sie hatte zuvor ihre Position zu der Abschreibung veröffentlicht und erklärt, dass sie Teil eines Übernahmeplans sei, der danach die am wenigsten schlechte Option sei, und die Regierung weigerte sich, die Credit Suisse zu liquidieren oder eine vorübergehende Verstaatlichung durchzuführen. Bloomberg
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