Die Empörung der Credit Suisse über den Zwangsverkauf der UBS an Privatanleger breitet sich aus
Anleihegläubiger wollen die Abschreibung stornieren oder ändern.
Quinn Emanuel, ein engagierter Wirtschaftsanwalt, der im Namen von Institutionen arbeitet, hat sich mit Anwaltskanzleien in den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, Singapur, dem Nahen Osten und der Schweiz zusammengetan, um andere betroffene Schuldner zu mobilisieren.
In einer Mitteilung an potenzielle Prozessparteien schrieb Quinn Emanuel: „…angesichts des großen Interesses der Anleihegläubiger, potenzielle Ansprüche geltend zu machen, haben wir Optionen geprüft, die es Ihnen ermöglichen, rechtliche Ansprüche geltend zu machen und sich an anderen Geschäften zu beteiligen, die Quinn Emanuel betreibt im Namen der Anleihegläubiger“.
Am Mittwoch wurden „Untergruppen“ kleinerer Anleihegläubiger in einem Folgeverfahren zu einer im letzten Monat erhobenen Klage vertreten. Es wird davon ausgegangen, dass die Inhaber von Einzelhandelsanleihen in Singapur zu denen gehören, die in der letzten Einreichung enthalten sind.
Institutionen hielten den Großteil der AT1-Anleihe der Credit Suisse, aber in den Wochen nach der überraschenden Übernahme tauchten auch Privatanleger auf. Quinn Emanuel glaubt, dass Tausende dieser Investoren weltweit betroffen sind.
In Singapur, wo es mehr als 700 Family Offices gibt, die die Angelegenheiten vermögender Privatpersonen verwalten, müssen Anleger für den Kauf von AT1-Anleihen akkreditiert sein. Um sich zu qualifizieren, müssen Anleger entweder über ein Netto-Privatvermögen von 2 Millionen US-Dollar, ein Finanzvermögen von mehr als 1 Million US-Dollar oder ein Mindesteinkommen von 300.000 US-Dollar im vergangenen Jahr verfügen.
Die Straits Times Rund 30 Investoren im Stadtstaat, die die inzwischen wertlose AT1-Anleihe halten, sind der Ansicht, dass die Zwangsdekotierung der FINMA gegen das Freihandelsabkommen zwischen Singapur und Europa verstoßen habe, dem die Schweiz beigetreten ist. Das Abkommen sieht eine „faire und gerechte“ Behandlung ausländischer Investoren vor.
Die FINMA wollte sich zu der Klage nicht äussern. Sie behauptet, dass die vollständige Reduzierung der AT1-Schuldverschreibungen mit der Gestaltung dieser Schuldtitel vereinbar sei.
„AT1-Instrumente, die von der Credit Suisse emittiert werden, sehen vertraglich vor, dass sie bei einem ‚Machbarkeitsereignis‘ vollständig abgeschrieben werden, insbesondere wenn eine ausserordentliche staatliche Unterstützung gewährt wird, heißt es in der Mitteilung der FINMA.
„Da der Credit Suisse am 19. März 2023 ausserordentliche Liquiditätshilfedarlehen gewährt wurden, die durch eine Ausfallgarantie des Bundes besichert wurden, sind diese Vertragsbedingungen für die von der Bank emittierten AT1-Instrumente erfüllt.“
Die Europäische Zentralbank und die Bank of England haben sich klar von der Schweizer Position entfernt und erklärt, dass sie Inhaber von AT1-Anleihen vor Aktionären bewerten werden.
Doch die Ratingagentur S&P unterstützte die FINMA und sagte, die Kombination aus AT1-Vertrag und Regierungsbefugnissen habe „dieses Ergebnis ermöglicht“.
„Wir sehen in den Entscheidungen der Schweizer Behörden, dass sie den erheblichen Spielraum unterstreichen, den Regulierungs- und Gesetzgebungsverfahren bieten können, wenn es darum geht, AT1-Investoren Verluste aufzuerlegen, und es den Behörden ermöglichen, in aufkommenden Krisen schnell zu handeln.“&sagte Bayan F.
„AT1-Investoren wurden an ihre extreme Anfälligkeit erinnert, falls die Bank in Schwierigkeiten gerät, und an ihre Abhängigkeit von Entscheidungen der Aufsichtsbehörden und Regierungen.“
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