Der Zusammenbruch der Credit Suisse enthüllt für Anleger einige hässliche Wahrheiten über die Schweiz

Der Zusammenbruch der Credit Suisse enthüllt für Anleger einige hässliche Wahrheiten über die Schweiz

(Bloomberg) — Jahrzehntelang hat sich die Schweiz Anleihen- und Aktieninvestoren als Hort der Rechtssicherheit verkauft. Der Zusammenbruch der Credit Suisse Group AG brachte unangenehme Fakten über das Haus ans Licht.

Im Rennen um die Übernahme des kleineren Konkurrenten UBS Group AG am Wochenende berief sich die Regierung auf die Notwendigkeit einer Stabilisierung und Notstandsgesetzgebung, um zwei Schlüsselaspekte offener Märkte zu umgehen: Wettbewerbsrecht und Aktionärsrechte. Dann entdeckten die Anleihegläubiger, dass die zusätzlichen Tier-1-Schulden in Höhe von 17 Milliarden Dollar wertlos waren.

Abgesehen von der Scham, die der Zusammenbruch der Bank verursacht hat, werfen diese drei Überraschungen laut Rechtsbeobachtern einige grundlegende Fragen zum Primat des Schweizer Bankenrechts auf und wecken auch die Skepsis ausländischer Investoren gegenüber Geldanlagen im Land.

sagte Peter F. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern: «Ausländische Investoren fragen sich vielleicht, ob die Schweiz eine Bananenrepublik ist, in der der Rechtsstaat nicht gilt.» Das Land sei „nicht in Gefahr, aber es könnten Klagen drohen“, weil die Behörden „hier auf sehr dünnem Eis eingegriffen haben“.

Kern Alexander, Professor für Recht und Finanzen an der Universität Zürich, stimmt dem zu und sagt, dass das Krisenmanagement in einer „Panik“-Manier betrieben wurde, die „die Rechtsstaatlichkeit untergraben und die Schweiz untergraben“ habe.

Bei der Ankündigung des staatlich vermittelten Verkaufs der Credit Suisse an ihren Zürcher Rivalen am Sonntagabend berief sich die Schweizer Regierung auf einen Artikel in ihrer Verfassung, der es ihr erlaubt, vorübergehende Verfügungen zu erlassen, „um gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden schweren Verstößen gegen die öffentliche oder innere Ordnung zu begegnen oder Äußere Sicherheit.“ In diesem Fall handelte es sich um vorrangige Fusionsgesetze über die Stimmrechte der Aktionäre.

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Als Finma-Präsidentin Marlene Amstad später am Abend während einer Pressekonferenz gefragt wurde, ob die Regierung bei der Durchsetzung der Fusion Wettbewerbsbedenken ignoriere, sagte Amstad, dass die finanzielle Stabilität die Wettbewerbsbedenken überwiege.

„Das Aufsichtsrecht gibt uns die Möglichkeit, uns über die Wettbewerbsposition zugunsten der Finanzstabilität zu bewegen, und davon haben wir hier profitiert“, sagte sie.

Credit Suisse und UBS werden laut einer UBS-Investorenpräsentation zusammen 333 Milliarden Schweizer Franken (360 Milliarden US-Dollar) an Kundeneinlagen halten, 115 Milliarden Franken mehr als ihr nächster Konkurrent Raiffeisen.

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Aber der bisher größte Widerstand der Investoren gegenüber dem Deal hat mit der Entscheidung der Schweizer Bankenaufsicht Finma zu tun, die AT1-Schuldverschreibungen der Credit Suisse nicht zu stornieren.

AT1-Anleihen wurden nach der globalen Finanzkrise eingeführt, um sicherzustellen, dass Verluste von den Anlegern und nicht von den Steuerzahlern getragen werden. Sie sollen in Stresszeiten als Kapitalpuffer dienen. Entscheidend ist, dass Schulden dieser Art bei den meisten anderen Banken in Europa und Großbritannien besser geschützt sind, und AT1-Anleihen, die von der Credit Suisse und dem ehemaligen Schweizer Rivalen UBS ausgegeben werden, haben eine Sprache in ihren Bedingungen, die eine vollständige Auslöschung statt einer Umwandlung in Eigenkapital ermöglicht.

Auch wenn den Anlegern die Risiken von AT1-Anleihen bereits bei der Unterzeichnung klar gemacht wurden, stellt dieses markante Beispiel des Schweizer Ausnahmezustands eine Abkehr von der allgemeinen Regel dar, dass Anleiheninhaber den Aktionären vorausgehen.

„Es wird viele Klagen geben, die das unberechenbare und egoistische Verhalten der Schweizer Behörden in dieser Saga hervorheben werden“, sagte Jakob Kierkegaard, Senior Fellow am Peterson Institute for International Economics.

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Ethos, dessen 246 Pensionskassenmitglieder 1,9 Millionen Menschen repräsentieren und über ein Vermögen von 370 Milliarden Franken verfügen, hat in der Frage der Sperrung der Stimmrechte der Aktionäre viel gedroht.

„Angesichts dieses in der Geschichte des Schweizer Finanzplatzes beispiellosen Scheiterns wird Ethos weiterhin die Interessen seiner Minderheitsaktionäre verteidigen, beginnend mit Schweizer Pensionskassen“, sagte die in Genf und Zürich ansässige Stiftung in einer Erklärung am Montag.

Sie fügte hinzu: „In den kommenden Tagen werden alle Optionen geprüft, einschließlich der rechtlichen, um die Verantwortlichkeiten für diese Katastrophe zu bestimmen.“

Nennen Sie sie CoCos oder AT1s, und hier ist, warum sie Null bekommen: QuickTake

Unterdessen sagte die US-Anwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan, sie werde am Mittwoch einen Aufruf für Anleihegläubiger mit Vertretern ihrer Büros in Zürich, New York und London veranstalten, um „mögliche Wege für Rechtsbehelfe zu besprechen, die Anleihegläubiger in Betracht ziehen sollten“.

– mit Unterstützung von Dylan Griffiths und Erin García Perez.

(Aktualisierungen mit Kommentar des Akademikers im vierten Absatz)

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