In der Schweiz werden psychisch kranke Menschen zunehmend fixiert
Patienten mit psychiatrischen Erkrankungen sind laut Tages-Anzeiger in Schweizer Spitälern zunehmend restriktiven Massnahmen ausgesetzt. Experten und Justizbehörden sehen die Entwicklung mit Sorge.
Dieser Inhalt wurde am 31. Dez. 2022 – 11:53 Uhr veröffentlicht
Keystone-SDA/DS
Gemäss einer schweizerdeutschen Zeitung sind das Fesseln von Patienten gegen ihren Willen, das Fesseln ans Bett, das Isolieren in einem Zimmer und das Zwingen zur Einnahme von Medikamenten Methoden, die in psychiatrischen Kliniken in der Schweiz relativ verbreitet sind.
Und die Zeitung zitiert unter Berufung auf eine Studie des Nationalen Verbandes für Qualitätsentwicklung in Krankenhäusern und Kliniken (ANQ), dass der Anteil der Fälle, in denen mindestens eine Maßnahme der Zurückhaltung angewendet wurde, im Jahr 2021 11,5 % erreicht hat, gegenüber 9,4 % im Jahr 2019. Die Schweiz ist im internationalen Vergleich führend bei den obligatorischen Spitalaufenthalten.
Das finale Resultat
Samia Hirst, Ärztin und Ethikerin am Universitätsspital Genf (HUG), findet, dass solche Methoden die Ausnahme bleiben sollten. Denn Maßnahmen, die die Freizügigkeit einschränken, stellen eine Verletzung eines wichtigen Rechts dar.
„Es kann nur als letztes Mittel gerechtfertigt sein, um ein höheres Interesse zu schützen, wie zum Beispiel den eigenen Schutz des Patienten oder den Schutz Dritter bei gefährlichem Verhalten“, sagt sie. Daher muss die Nutzen-Risiko-Abwägung sorgfältig erfolgen. Die Einsätze sind nicht nur physisch, sondern auch identitätsbezogen: Diese Handlungen können als Demütigung oder als Bestrafung erlebt werden.
Fachleute erklären die Zunahme dieser extremen Aktionen größtenteils mit einem Mangel an psychiatrischem Pflegepersonal.
„Die sichere Durchführung dieser Verfahren erfordert Überwachung. Ihre Anwendung aufgrund von Personalmangel ist daher besorgniserregend“, bemerkt Hurst und fordert Daten zur Überwachung von Patienten.
Dieses Thema beschäftigt auch die politischen Behörden. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat Mitte Dezember einen Bericht zu Zwangshinterlegungen veröffentlicht. Der Bericht empfahl mehrere Klarstellungen, insbesondere in Bezug auf das Selbstbestimmungspotential des Patienten.
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