Die Schweiz aktualisiert die Definition von Vergewaltigung; Gesetzgeber kämpfen um „Nein heißt Nein“- und „Ja heißt nur Ja“-Ansätze
Das Unterhaus des Schweizer Parlaments hat am Montag dafür gestimmt, die bisher beschränkte Definition der Nation von Vergewaltigung auf sexuelle Handlungen ohne ausdrückliche Genehmigung auszudehnen.
Die aktuelle Definition von Vergewaltigung in der Schweiz gemäss AFP beschränkt sich auf «erzwungenes Eindringen in die Scheide, die von der Frau auf einen gewissen Widerstand gestoßen wird».
Es besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass die Definition einer Nation einer dringend erforderlichen Modernisierung unterzogen werden muss, die sich nicht auf ein bestimmtes Geschlecht konzentriert und alle nicht einvernehmlichen Penetrationen umfasst, unabhängig davon, ob sich das Opfer gewehrt hat.
Während Konsens darüber besteht, dass die Definition erweitert werden sollte, gibt es immer noch hitzige Debatten darüber, wie dies zu tun ist.
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Es gibt zwei unterschiedliche Ansätze mit fast ähnlicher Unterstützung: „Nein bedeutet Nein“ und „Ja bedeutet nur Ja“.
Obwohl sie ähnlich aussehen mögen, gibt es einen feinen Unterschied zwischen den beiden. Nach ersterem Ansatz kann eine sexuelle Handlung als Vergewaltigung gewertet werden, wenn die Person ihr „ausdrücklich“ widerspricht. Letztere stuft jede sexuelle Handlung ohne ausdrückliche Zustimmung als Vergewaltigung ein.
Anfang dieses Jahres hat das Oberhaus des Schweizer Parlaments für den Ansatz „Nein heißt Nein“ gestimmt.
Das Repräsentantenhaus am Montag stimmte jedoch „Ja bedeutet nur Ja“. Diese Option wurde bereits von einer Reihe europäischer Länder übernommen, darunter Spanien, Schweden, Dänemark und Belgien.
Während der Debatte am Montag gingen die Emotionen hoch, als 99 Gesetzgeber mit überwältigender Mehrheit für den extremen Ansatz stimmten. 88 waren in der Opposition und drei enthielten sich.
Amnesty International bezeichnete die Abstimmung als „großen Erfolg“ und sagte, sie komme „nach Jahren des Aktivismus für Frauenrechte und Opfer sexueller Übergriffe“.
„Sie nehmen offensichtlich kein Geld aus der Brieftasche Ihres Nachbarn, ohne zu fragen. Sie betreten offensichtlich niemandes Haus, ohne zu klingeln“, sagte Tamara Funicello, eine sozialdemokratische Abgeordnete der Nachrichtenagentur ATS, und unterstützte die Aussage.
„Warum sollten mein Portemonnaie und mein Haus besser geschützt sein als mein Körper?“ Ich fragte das Wort.
Allerdings lehnen rechtsgerichtete Abgeordnete des Schweizer Parlaments diesen Ansatz ab. Ihrer Meinung nach schafft es Verwirrung und wird schwierig anzuwenden sein.
Die beiden Kammern müssen nun diskutieren und eine gemeinsame Basis finden, bevor eine Gesetzesänderung vorangebracht werden kann. Dann wird unter dem direkten nationaldemokratischen System wahrscheinlich die Volksabstimmung stattfinden.
(mit Input von Agenturen)
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