Die Schweiz verbietet den Transfer von Waffen und gepanzerten Fahrzeugen in die Ukraine
Die Schweiz hat am Freitag darauf bestanden, dass sie im Einklang mit ihrer strikten militärischen Neutralität den Transfer von Schweizer Kriegsmaterial durch Drittstaaten in die Ukraine nicht zulassen werde.
Es entschied jedoch, dass einzelne Teile und Baugruppen auch dann an europäische Rüstungsunternehmen geliefert werden könnten, wenn sie zur Herstellung von Kriegsmaterial verwendet würden, das später in die Ukraine verbracht werden könnte.
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Die Schweiz sagte, sie habe Anfragen von Deutschland und Dänemark erhalten, militärische Ausrüstung in die Ukraine zu transferieren.
Der deutsche Auftrag bezieht sich auf etwa 12.400 Schuss im Kaliber 35 mm, die von der Schweiz für selbstfahrende Flugabwehrgeschütze hergestellt wurden, sowie auf die ursprünglich von Dänemark gekauften und seither in Deutschland gelagerten Schützenpanzer Piranha III. Ich bin außer Dienst.
Die Bestellung Dänemarks bezieht sich auf 22 in der Schweiz hergestellte Schützenpanzer Piranha III.
Nach schweizerischem Kriegsmaterialrecht können Ausfuhraufträge nicht bewilligt werden, wenn sich das Empfängerland in einem internationalen bewaffneten Konflikt befindet.
„Da die Ausfuhr dieser Güter aus der Schweiz in die Ukraine aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Neutralitätsgesetzes und der Bestimmungen des Wehrmaterialgesetzes nicht bewilligt werden kann, folgt daraus, dass die Verbringung von schweizerischem Militärmaterial von Deutschland nicht bewilligt werden kann, “, teilte die bundesrätliche Regierung in einer Mitteilung Dänemarks gegenüber der Ukraine mit.
Am Freitag entschied die Regierung zudem über zwei Gesuche von Schweizer Unternehmen, Ersatzteile und Montagepakete an Rüstungsunternehmen im benachbarten Deutschland und Italien zu exportieren.
Die Aufträge beziehen sich auf Komponenten für Hand-Panzerabwehr- und Flugabwehrwaffen.
„Es besteht die Gefahr, dass einige Komponenten im Ausland in Kriegsmaterial eingebaut werden, das dann in die Ukraine verbracht werden könnte“, sagte die Regierung.
Das Waffengesetz erlaubt es Schweizer Unternehmen, an den internationalen Wertschöpfungsketten der Rüstungsindustrie zu partizipieren.
In der Praxis tendiert die Schweizer Regierung dazu, den Export von Teilen und Baugruppen meist nur dann zu genehmigen, wenn ihr Anteil am Wert des Endprodukts unter einer bestimmten Schwelle bleibt – weniger als 50 Prozent im Falle Italiens oder Deutschlands.
Der Bundesrat hat beschlossen, diese Praxis fortzusetzen. Exporte dieser Art sind mit dem Neutralitätsgesetz konform.
Wenige Tage nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine am 24. Februar beschloss die Schweiz, sich den Sanktionen der benachbarten EU gegen Moskau anzuschließen und damit die traditionelle Zurückhaltung eines neutralen Alpenstaates zu umgehen.
Die Schweiz vertritt seit langem die bewaffnete Neutralität, und der europäische Binnenstaat setzt die Wehrpflicht von Männern durch.
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