Die Schweiz erweitert die COVID-Testregel für Personen, die abgeschoben werden

Die Schweiz erweitert die COVID-Testregel für Personen, die abgeschoben werden

Der Schweizer Bundesrat hat angekündigt, dass das Land plant, die COVID-19-Testanforderungen für alle Personen zu erweitern, die in ihre Länder abgeschoben werden.

Die Schweiz wendet die Testregel seit Oktober 2021 auf abgeschobene Personen an, wobei viele Länder weiterhin ein negatives Testergebnis verlangen, um abgeschobene Personen wieder aufzunehmen.

Die bisherige Regelung sollte im Dezember 2022 auslaufen. Der Bundesrat hat jedoch beantragt, diese Regelung bis Ende Juni 2024 zu verlängern, damit die Schweizer Kantone die Vollzugsaufgabe weiterhin wahrnehmen können, berichtet SchengenVisaInfo.com.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juni 2022 ein Schreiben verabschiedet, um diese Verordnung bis Ende Juni 2024 zu verlängern, damit die Kantone die Vollzugsaufgabe weiterhin wahrnehmen können. Die bisherige Regelung ist bis zum 31.12.2022 befristet. Lesen Sie die Erklärung des Rates.

Die schweizerischen Behörden betonten, um eine reibungslose Durchführung der Abschiebung gewährleisten zu können, müsse das Parlament dies als dringende Angelegenheit deklarieren.

Der Bundesrat der Schweiz erklärt, dass die COVID-19-Situation zwar unter Kontrolle ist, die Mehrheit der Herkunftsländer von Personen, die die Schweiz verlassen müssen, jedoch weiterhin ein negatives COVID-19-Testergebnis für die Wiederaufnahme und Überstellung benötigen. ausgewiesen.

„Zum jetzigen Zeitpunkt und aufgrund der volatilen Covid-19-Situation ist nicht zu erwarten, wann Herkunftsländer oder Transportunternehmen auf Covid-19-Tests verzichten werden“, Rat erklärt.

Das heisst, solange Herkunftsländer wie auch Transportunternehmen weiterhin ein negatives COVID-19-Testergebnis verlangen, wird die Schweiz die Testbasis für Abgeschobene nicht aufgeben.

Während die Schweiz die Testregel für Personen, die abgeschoben werden sollen, erweitern will, hat das Land bereits die COVID-19-Einreisebestimmungen für Personen verschärft, die das Land zu Reisezwecken verlassen und betreten.

Siehe auch  Von der Schweiz gespendete Medizinprodukte treffen ein

Die Schweiz hat am 2. Mai die COVID-Einreisebestimmungen für alle Reisenden aufgehoben. Seitdem können alle Menschen ohne Massnahmen in die Schweiz einreisen. Bei der Ankunft in der Schweiz müssen Reisende keine Impf-, Genesungs- oder Testbescheinigung vorlegen.

Das Staatssekretariat sagte, dass Reisende nur noch grundlegende Grenzverfahren einhalten müssen.

Die Weltgesundheitsorganisation zeigt, dass die Schweiz in den letzten sieben Tagen nur 1194 neue Fälle von COVID19 verzeichnete. Was die Impfquoten betrifft, gibt das Schweizer Bundesamt für Gesundheit bekannt, dass das Land bisher insgesamt 15.720.430 Impfdosen verabreicht hat.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert