Schweizer Politiker stimmen gegen die Lockerung des berüchtigten Bankgeheimnisses |  Pressefreiheit

Schweizer Politiker stimmen gegen die Lockerung des berüchtigten Bankgeheimnisses | Pressefreiheit

Schweizer Politiker haben gegen die Lockerung des Bankgeheimnisses des Landes gestimmt, was Kritik von den Vereinten Nationen und Kampagnengruppen auf sich zog, die sagten, dass die Gesetze die Pressefreiheit weiterhin beeinträchtigen würden.

Ein berüchtigtes Gesetz namens Section 47 kriminalisiert die Offenlegung von Informationen über Bankkunden, selbst wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Das bedeutet, dass Whistleblower und Journalisten, die über mögliches Fehlverhalten berichten, strafrechtlich verfolgt werden können.

Der Unterausschuss für Wirtschaft und Steuern des Schweizer Parlaments hat am Freitag gegen eine Gesetzesänderung gestimmt und erklärt, dass die Schweizer Banken ihre Kontrollen gegen Geldwäscherei und Wirtschaftskriminalität verstärkt haben und internationale Standards erfüllen.

„Die Änderung des Bankengesetzes würde öffentliche Vorurteile gegenüber Einzelpersonen fördern“, sagte der Unterausschuss in einer Erklärung und fügte hinzu, dass kein Medienunternehmen nach dem Gesetz verurteilt wurde.

Der Unterausschuss prüfte das Gesetz als Reaktion auf die Ermittlungen zu Schweizer Geheimnissen bei der zweitgrössten Bank der Schweiz, der Credit Suisse. Das Leck, das Daten von 30.000 Kunden enthielt, enthüllte, dass die Bank seit Jahrzehnten Konten von Personen führt, die an Folter, Drogenhandel, Geldwäsche, Korruption und anderen schweren Verbrechen beteiligt sind.

Das extreme Bankgeheimnis in der Schweiz bedeutet, dass Journalisten, die an der Untersuchung teilgenommen haben, möglicherweise mit Geld- oder sogar Gefängnisstrafen rechnen müssen. Infolgedessen konnten die Schweizer Medien nicht teilnehmen.

Während das Schweizer Parlament immer noch beabsichtigt, die Angelegenheit zu einem späteren Zeitpunkt zu debattieren, hat die Weigerung des Unterausschusses, die Änderungen zu unterstützen, die Hoffnung zunichte gemacht, dass die Änderungen beschleunigt werden könnten.

Das Versäumnis des Unterausschusses, das Gesetz zu ändern, wurde von der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungs- und Meinungsfreiheit, Irene Khan, kritisiert. Sie sagte dem Spiegel und dem Tages Anzeiger, sie sei enttäuscht und „wird weiterhin Druck auf die Schweizer Regierung ausüben, das Bankengesetz aufzuheben“.

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Khan plant, den Fall am 24. Juni vor den UN-Menschenrechtsrat zu bringen.

„Wir bedauern diese Entscheidung, verlieren aber nicht die Hoffnung, dass andere parlamentarische Interventionen die Linien letztendlich ändern werden“, sagte Denis Mesmagan, Generalsekretär der Schweizer Organisation Reporter ohne Grenzen.

Er fügte hinzu, dass „die Anwendung von Artikel 47 auf die Medien absurd und mit der Pressefreiheit unvereinbar ist … und auf die eine oder andere Weise korrigiert werden muss“, und merkte an, dass der Fall schließlich vom Europäischen Gerichtshof angegangen werden könnte Menschenrechte. .

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