Auf einen Blick: Regulierung von Hochzinsanleihen in der Schweiz

Auf einen Blick: Regulierung von Hochzinsanleihen in der Schweiz

Verordnung

Abschlussanforderungen

Beschreiben Sie die für hochverzinsliche Schuldtitelfinanzierungen geltenden Offenlegungspflichten. Gibt es eine bestimmte Aufsichtsbehörde, die diese Offenlegungsanforderungen überprüft oder genehmigt?

Die Offenlegung eines Angebots von Hochzinsanleihen wird in der Regel durch internationale (insbesondere US-amerikanische) Gesetze und Praktiken veranlasst. Das schweizerische Recht lässt die übliche Praxis der Vermarktung von Hochzinsanleihen unberührt. Das Schweizer Finanzdienstleistungsrecht zielt darauf ab, der EU-Prospektverordnung zu entsprechen und den „Massenschulderlass“ anzuerkennen (für Obligationen von mindestens CHF 100’000).

Zudem werden High Yield Bonds tendenziell ausserhalb der Schweiz kotiert, wodurch in der Schweiz kein Kotierungsprospekt benötigt wird.

Erlös verwenden

Gibt es Beschränkungen für die Verwendung von Erlösen aus der Emission von hochverzinslichen Wertpapieren durch den Emittenten?

Die Abteilung für die Verwendung von Erlösen ist in der Regel der Ansicht, dass Erlöse außerhalb der Schweiz verwendet werden, außer in dem Umfang, der in der Schweiz nach schweizerischem Steuerrecht zulässig ist, ohne Zahlungen in Bezug auf hochverzinsliche Wertpapiere zu leisten, die der Quellensteuer oder der schweizerischen Quellensteuer als a unterliegen Ergebnis einer solchen Verwendung der Erlöse in der Schweiz.

Anlagebeschränkungen

Auf welcher Grundlage kann gegebenenfalls ein Anleger daran gehindert werden, in hochverzinsliche Wertpapiere zu investieren?

Viele in Europa ansässige Anleger können nur in börsennotierte Wertpapiere investieren. Dementsprechend muss die Notierung diesen Investoren entgegenkommen, auch wenn die Hochzinsanleihen auf Basis einer Privatplatzierung angeboten werden und der Sekundärmarkt im Wesentlichen „außerbörslich“ ist.

Der Vertrieb von Hochzinsanleihen richtet sich in der Regel an große institutionelle Anleger, da sie durch hohe Mindeststückelungen und Verkaufsbeschränkungen unterstützt werden.

Bestimmte Klassen potenzieller Anleger, wie z. B. Schweizer Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen, können Beschränkungen in der Zusammensetzung ihrer Vermögenswerte unterliegen, die zur Deckung ihrer Eventualverbindlichkeiten verwendet werden können und ihre Anlageentscheidungen beeinflussen können.

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Schließmechanik

Gibt es in Ihrem Land bestimmte Abschlussmechanismen, die der Emittent von hochverzinslichen Schuldtiteln kennen sollte?

Ein Angebot von High-Yield-Anleihen durch einen Schweizer Konzern wird in der Regel normal geschlossen.

Schuldverschreibungen oder Banknoten werden in Form von Globalurkunden ausgegeben, die bei einer gemeinsamen Verwahrstelle im Namen von Euroclear und Clearstream hinterlegt werden.

Bei der Buyout-Finanzierung wird das strukturelle Sicherheitspaket (z. B. Hypothek auf Eigenkapital und alle konzerninternen Darlehen; Verpfändung von Forderungen unter SPA) beim Abschluss platziert, während das „harte“ (auf der Zielebene) Sicherheitspaket nach dem Abschluss implementiert wird (z B. Geschäftsforderungsabtretung, Kontobeherrschungsvertrag, Geistiges Eigentum – Vorbehaltlich steuerlicher Erwägungen – Immobilien).

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