Niederlande verschärft Einreisebestimmungen für Frankreich, Griechenland, die Schweiz und viele andere EU-/Schengen-Staaten

Niederlande verschärft Einreisebestimmungen für Frankreich, Griechenland, die Schweiz und viele andere EU-/Schengen-Staaten

Die niederländischen Behörden haben angekündigt, dass Reisende aus vielen Ländern der Europäischen Union und des Schengen-Raums ab 8. August Einreisebestimmungen unterliegen.

Eine solche Entscheidung wurde getroffen, nachdem eine Handvoll Länder mit hohen COVID-19-Infektionsraten von der grünen Liste auf die gelbe Liste gewechselt waren, berichtet SchengenVisaInfo.com.

Daher müssen alle Personen, die aus einem der unten aufgeführten Länder einreisen, im Besitz eines digitalen COVID-19-Zertifikats der EU sein, um in das Land einreisen zu können:

  • Belgien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Island
  • Irland
  • Italien, einschließlich Sizilien
  • Liechtenstein
  • Luxemburg
  • Malta
  • Portugal
  • Schweiz

Bisher können Reisende aus den oben genannten Ländern ohne Einschränkungen in die Niederlande einreisen, ohne Dokumente vorzulegen, einschließlich des digitalen COVID-19-Zertifikats der EU.

Da die Länder jedoch ab dem 8. August auf die Gelbe Liste gesetzt werden, müssen alle Reisenden, die aus einem dieser Gebiete einreisen, einen Impfnachweis, ein negatives Testergebnis oder den Nachweis erbringen, dass sich der Inhaber von der COVID-19-Krankheit erholt hat.

„Sie müssen einen Impfnachweis, einen Genesungsnachweis oder ein negatives Testergebnis (einschließlich eines digitalen COVID-Zertifikats) vorlegen, wenn Sie aus einem EU-/Schengen-Hochrisikoland/-gebiet einreisen.“ Die Erklärung der Regierung lautet wie folgt.

Darüber hinaus müssen Flugreisende eine Gesundheitserklärung ausfüllen und mit sich führen. Für Reisende ohne Impf- oder Genesungsnachweis schlägt die niederländische Regierung vor, dass sich jeder zwei Tage nach der Ankunft einem COVID-19-Test und fünf Tage nach der Ankunft einem zweiten Test unterzieht.

„Wenn Sie keine Impf- oder Genesungsnachweise haben, lassen Sie den Test am zweiten und fünften Tag nach Ihrer Ankunft durchführen.“ Die Regierung hat es gemerkt.

Reisende, die vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden, müssen nachweisen, dass sie mit einem der acht staatlich anerkannten Impfstoffe geimpft wurden. Dies bedeutet, dass der Impfstoff einer der von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen sein muss oder Teil der Notfallliste der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sein muss.

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Hinsichtlich der Gültigkeit des Zertifikats wird darauf hingewiesen, dass das Dokument erst 14 Tage nach Abschluss des Impfverfahrens gültig ist.

Darüber hinaus wurde betont, dass eine gültige Impfbescheinigung nur in niederländischer, englischer, deutscher, französischer, portugiesischer, spanischer oder italienischer Sprache ausgestellt werden muss.

Zuvor hatte die niederländische Regierung angekündigt, dass seit dem 27. Juli alle geimpften Reisenden aus Ländern der EU, des EWR oder des Schengen-Raums unabhängig von der vorherrschenden COVID-19-Situation in ihrem Land einreisen dürfen.

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